Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
FüKomKW
B 18.16 - 8055/17/VV : 3
Spezialfahrzeuge (34114000)
Lieferauftrag
Lieferung von Führungs- und Kommunikationskraftwagen
Fahrgestelle (34139000)
Fernmeldebedarf (32500000)
Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen (32200000)
DEUTSCHLAND (DE)
DEUTSCHLAND (DE)
Lieferung von bis zu 16 Stück Führungs- und Kommunikationskraftwagen. Verbindliche Menge 12 Stück. Unverbindliche Menge 4 Stück.
Zunächst ist ein Musterfahrzeug zu bauen und zur Abnahme bereitzustellen. Die Bereitstellung des Musterfahrzeugs zur Abnahme muss spätestens 8 Monate nach Beauftragung erfolgen. Die Serienfreigabe setzt setzt den Bau, die erfolgreiche Abnahme des Musterfahrzeugs sowie die erfolgreiche Mustereprobung voraus.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
ja
Gesamtmenge von bis zu 16 Fahrzeugen bei einer Festmenge von 12 Fahrzeugen.
Unverbindliche Menge 4 Fahrzeuge.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Siehe unten aufgeführte Mindesstandards.
(1) Referenzliste über drei vergleichbar ausgeführte und ausgelieferte Fahrzeugprojekte innerhalb der letzten drei Wirtschaftsjahre.
(2) Nachweis über die Unterhaltung eines Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar. (Für Kofferaufbau und Fahrgestell)
(3) Nachweis über die Unterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder vergleichbar. (Für Kofferaufbau und Fahrgestell)
(4) Vorlage eines Produktionsablaufplans.
(5) Nachweis der Beschäftigung von Facharbeitern.
(6) Darstellung der Fähigkeit zur Auslieferung von mind. 11 Führungs- und Kommunikationskraftwagen binnen 12 Monaten.
(7) Für den Anteil des Fahrzeugaufbaus betreibt der Auftragnehmer einen mobilen Reparaturservice, welcher binnen 48 Stunden vor Ort am Fahrzeug eintrifft. Sofern die Reparatur durch den mobilen Reparaturservice nicht geleistet werden kann, ist das Fahrzeug in eine entsprechende Werkstatt oder Werk der Auftragnehmerin zu verbringen
(8) Für den Anteil des Fahrgestells muss ein, in der Bundesrepublik Deutschland, flächendeckendes Servicenetz mit Werkstattstützpunkten unterhalten werden
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2018/S 236-489380
14.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2019
14.05.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Signatur des Angebots in TEXTFORM (d.h. lesbare Erklärung, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.03.2019
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.