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Ausschreibungsdetails

FüKomKW (B 18.16 - 8055/17/VV : 3)

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09.03.2019 (letzte Änderung am 18.04.2019)

14.05.2019 11:30

14.05.2019 11:30

B 18.16 - 8055/17/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

18.04.2019 08:16

2019/S 050-114317

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2833
Fax:+49 2289910610-2833

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

FüKomKW

B 18.16 - 8055/17/VV : 3

II.1.2)
CPV-Code

Spezialfahrzeuge (34114000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von Führungs- und Kommunikationskraftwagen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fahrgestelle (34139000)

Fernmeldebedarf (32500000)

Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen (32200000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung von bis zu 16 Stück Führungs- und Kommunikationskraftwagen. Verbindliche Menge 12 Stück. Unverbindliche Menge 4 Stück.

Zunächst ist ein Musterfahrzeug zu bauen und zur Abnahme bereitzustellen. Die Bereitstellung des Musterfahrzeugs zur Abnahme muss spätestens 8 Monate nach Beauftragung erfolgen. Die Serienfreigabe setzt setzt den Bau, die erfolgreiche Abnahme des Musterfahrzeugs sowie die erfolgreiche Mustereprobung voraus.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Gesamtmenge von bis zu 16 Fahrzeugen bei einer Festmenge von 12 Fahrzeugen.

Unverbindliche Menge 4 Fahrzeuge.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Siehe unten aufgeführte Mindesstandards.

(1) Referenzliste über drei vergleichbar ausgeführte und ausgelieferte Fahrzeugprojekte innerhalb der letzten drei Wirtschaftsjahre.

(2) Nachweis über die Unterhaltung eines Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar. (Für Kofferaufbau und Fahrgestell)

(3) Nachweis über die Unterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder vergleichbar. (Für Kofferaufbau und Fahrgestell)

(4) Vorlage eines Produktionsablaufplans.

(5) Nachweis der Beschäftigung von Facharbeitern.

(6) Darstellung der Fähigkeit zur Auslieferung von mind. 11 Führungs- und Kommunikationskraftwagen binnen 12 Monaten.

(7) Für den Anteil des Fahrzeugaufbaus betreibt der Auftragnehmer einen mobilen Reparaturservice, welcher binnen 48 Stunden vor Ort am Fahrzeug eintrifft. Sofern die Reparatur durch den mobilen Reparaturservice nicht geleistet werden kann, ist das Fahrzeug in eine entsprechende Werkstatt oder Werk der Auftragnehmerin zu verbringen

(8) Für den Anteil des Fahrgestells muss ein, in der Bundesrepublik Deutschland, flächendeckendes Servicenetz mit Werkstattstützpunkten unterhalten werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2018/S 236-489380

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.05.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.05.2019

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Signatur des Angebots in TEXTFORM (d.h. lesbare Erklärung, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden).


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.03.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

22.03.2019


22.03.2019




18.03.2019


18.03.2019




12.03.2019


12.03.2019




07.03.2019


07.03.2019




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