Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
verschiedene Werbemittel BSI
B 17.12 - 3608/16/VV : 2
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über verschiedene bedruckte Werbemittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Ja
alle Lose
Kugelschreiber und Ausweishalter
Kugelschreiber (30192121)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung bedruckter Werbemittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
21.000 Stück bedruckte Kugelschreiber für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 10.500 Stück bedruckte Kugelschreiber.
4.000 Stück bedruckte Ausweishalter mit ausziehbarer Schnur, Karabiner und Klemmverschluss, für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 2.000 Stück bedruckte Ausweishalter mit ausziehbarer Schnur, Karabiner und Klemmverschluss. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke. Das beschriebene Sortiment wird vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Die Gestaltung (Aufdruck) der entsprechenden Artikel muss den Vorgaben des Corporate Design der Bundesregierung entsprechen (s. hierzu https://styleguide.bundesregierung.de ) und den Vorgaben des Corporate Design des genannten Bedarfsträgers folgen.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Promotionsbänder (Lanyards)
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung bedruckter Werbemittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
14.000 Stück bedruckte Promotionsbänder/Lanyards für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 7.000 Stück bedruckte Promotionsbänder/Lanyards. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke. Das beschriebene Sortiment wird vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Die Gestaltung (Aufdruck) der entsprechenden Artikel muss den Vorgaben des Corporate Design der Bundesregierung entsprechen (s. hierzu https://styleguide.bundesregierung.de ) und den Vorgaben des Corporate Design des genannten Bedarfsträgers folgen.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Regenschirm, Einkratzer, Retrolampe, Wasserball
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung bedruckter Werbemittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
1.000 Stück bedruckte Regenschirme für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 500 Stück bedruckte Regenschirme.
6.000 Stück bedruckte Eiskratzer mit Einkaufswagenchip für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 3.000 Stück bedruckte Eiskratzer mit Einkaufswagenchip.
1.000 Stück bedruckte Retrolampe mit Fassung für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 500 Stück bedruckte Retrolampe mit Fassung.
2.000 Stück bedruckte Wasserbälle für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 1.000 Stück bedruckte Wasserbälle. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke. Das beschriebene Sortiment wird vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Die Gestaltung (Aufdruck) der entsprechenden Artikel muss den Vorgaben des Corporate Design der Bundesregierung entsprechen (s. hierzu https://styleguide.bundesregierung.de ) und den Vorgaben des Corporate Design des genannten Bedarfsträgers folgen.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Lippenpflegestift, Papiertaschentücher, Pflaster
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung bedruckter Werbemittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
6.000 Stück bedruckte Lippenpflegestifte mit Blisterverpackung für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 3.000 Stück bedruckte Lippenpflegestifte mit Blisterverpackung.
6.000 Stück bedruckte Papierköcher mit mindestens 8 Stück Papiertaschentüchern für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 3.000 Stück bedruckte Papierköcher mit mindestens 8 Stück Papiertaschentüchern.
6.000 Stück bedruckte Pflasteretuis mit mindestens 5 Stück einzeln verpackten Pflastern für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 3.000 Stück bedruckte Pflasteretuis mit mindestens 5 Stück einzeln verpackten Pflastern. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke. Das beschriebene Sortiment wird vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Die Gestaltung (Aufdruck) der entsprechenden Artikel muss den Vorgaben des Corporate Design der Bundesregierung entsprechen (s. hierzu https://styleguide.bundesregierung.de ) und den Vorgaben des Corporate Design des genannten Bedarfsträgers folgen.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Porzellantassen
Tassen (39221121)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung bedruckter Werbemittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
3.000 Stück bedruckte Porzellantassen zylindrisch für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 1.500 Stück bedruckte Porzellantassen zylindrisch.
1.000 Stück bedruckte Porzellantassen konisch für 2 Jahre. Pro Jahr der Verlängerung optional zusätzlich 500 Stück bedruckte Porzellantassen konisch. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke. Das beschriebene Sortiment wird vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Die Gestaltung (Aufdruck) der entsprechenden Artikel muss den Vorgaben des Corporate Design der Bundesregierung entsprechen (s. hierzu https://styleguide.bundesregierung.de ) und den Vorgaben des Corporate Design des genannten Bedarfsträgers folgen.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Referenzen: Vom Bieter ist mindestens eine Referenz je angebotenem Los für den mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiger Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, wenn diese die je Los angegebenen Merkmale aufweisen: Los 1: mindestens 500 Stück mit mindestens 4 Farben bedruckte Kugelschreiber. Los 2: mindestens 500 Stück mit mindestens 4 Farben bedruckte Promotionsbänder (Lanyards). Los 3: mindestens 500 Stück mit mindestens 4 Farben bedruckter vergleichbarer Artikel, der Bestandteil des Loses 3 ist. Los 4: mindestens 500 Stück mit mindestens 4 Farben bedruckter vergleichbarer Artikel, der Bestandteil des Loses 4 ist. Los 5: mindestens 500 Stück mit mindestens 4 Farben bedruckte Tassen. Weitere Angaben zu den Referenzen: Artikel, Farbigkeit und Stückzahl, Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend).Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter gemachten Referenzangaben beim Referenzgeber zu verifizieren. Für die Angebotsabgabe ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
11.07.2019
09.05.2019
10:05
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Zum Nachweis, dass auftragsbezogene, technische und qualitative Anforderungen erfüllt werden, ist dem Angebot folgendes beizufügen: Nachweise des Herstellers zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit (Schadstofffreiheit): Lippenpflegestift mit pflanzlichen Ölen und Wachsen (Los 4)
frei von Inhaltsstoffen auf Mineralölbasis, frei von Nanoteilchen, frei von Paraffinen und Phthalaten, frei von synthetischen Duft-, Farb- und Konservierungsstoffen, GMO-frei, keine Silikone, keine Parabene. Nachweis des Herstellers zur Nachhaltigkeit der Papiertaschentücher (Los 4).Zertifizierung (PEFC, FSC oder vergleichbar) für die geruchsneutralen, chlorfrei gebleichten, aus 100% hygienischem Zellstoff und 100% Recycling Papier hergestellten Papiertaschentücher im Papierköcher. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall die Forderungen der Leistungsbeschreibung hinsichtlich des vorgegebenen Druckes erfüllt werden, wenn die Angebotsmuster in Alternativfarben und - drucken zugesendet werden.
b) Angebotsmuster: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist je Artikel ein Angebotsmuster für das jeweils angebotene Los /-e inkl. Aufdruck, zu übersenden: Die Angebotsmuster müssen den Forderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Druckmotive sind für die Angebotsabgabe freigestellt. Die geforderten bedarfsträgerspezifischen Aufdrucke sind für die Angebotsabgabe nicht zwingend erforderlich. Es sind jedoch gleichwertige / ähnliche Drucke (mehrfarbig) anhand der eingereichten Angebotsmuster nachzuweisen. Die bemusterten Artikel werden hinsichtlich Aussehen, Funktionalität und Qualität als verbindlich für die Lieferung angesehen.
Wenn Angebotsmuster, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, keine vergleichbaren Druckmotive am Artikel aufweisen, können ergänzend ähnliche Artikel als Nachweis für die Umsetzung des Drucks zugesendet werden, damit zu erkennen ist, dass die Forderungen hinsichtlich Konfektionierung des Drucks umgesetzt werden können. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
In den Angebotsunterlagen ist darauf hinzuweisen.
Der als Nachweis für den Druck ergänzend eingereichte Artikel sollte aus dem gleichen Material sein wie der in der Leistungsbeschreibung benannte Artikel.
Wenn es sich z.B. um einen runden zu bedruckenden Artikel handelt, ist die Umsetzung auch an einem solchen nachzuweisen. (Gleiches gilt für Artikel mit Druck in der Fläche.)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.03.2019