Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deAgentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle
Abschnitt II: Gegenstand
Prufdatenbank EQUBAR
Z42-2019-0028-103647-07854-01-1048631-4000192068
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Es sollte eine einheitlich nutzbare Datenquelle zu Prüfdaten im Straßenbau zur Verfügung gestellt werden.
DEUTSCHLAND (DE)
Zur Erfassung, Archivierung und Auswertung von Prüfdaten im Straßenbau fehlt derzeit ein bundesweit nutzbares IT-Verfahren.
Prüfergebnisse der verwendeten Baustoffe und eingebauten Schichten der Straße stellen eine große Informationsquelle dar, um zukünftige Fragestellungen insbesondere hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen Schäden und deren möglichen Ursachen ableiten zu können. Ebenfalls dienen sie als Grundlage zur Weiterentwicklung von bestehenden Bauweisen und Baustoffen und stellen das aktuellste und detaillierteste Abbild des Bestandes der Straße (hinsichtlich Aufbau und Materialparametern) dar. Für die Erfassung, Archivierung und Auswertung soll daher ein IT-System für die Nutzung unterschiedlicher Straßenklassen realisiert werden.
Laufzeit in Monaten:48
12 Monate bis zu zehn Jahren Gesamtlaufzeit
5
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.04.2019
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
06.03.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.