Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Satz, Druck und Lieferung von Parlamentsdrucksachen des Deutschen Bundestages
ZR5-1133-2019-048-14-PD1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
siehe II.2.4
Satzarbeit (79822000)
Berlin (DE300)
Berlin
Die Vertragsleistungen beinhalten für einen zurzeit überwiegenden Teil der Parlamentsdrucksachen den Satz (im Jahr 2018 ca. 60 Prozent der Seiten) sowie für alle Parlamentsdrucksachen den Druck (einschließlich der Vervielfältigung) und Erstellung eines barrierefreien PDF-Dokumentes entsprechend der sich aus den schriftlichen und elektronischen Einzelaufträgen ergebenden Auflagenhöhe und Lieferung einschließlich der Konfektionierung und Verpackung der Druckerzeugnisse. Die Parlamentsdrucksachen umfassen Stenografische Berichte (im Weiteren Plenarprotokolle) und dazugehörige Gesamtindexe der Plenarprotokolle sowie Bundestagsdrucksachen wie Gesetzentwürfe, Verordnungen, Anträge, Änderungsanträge, Entschließungsanträge, Beschlussempfehlungen, Berichte, Beschlussempfehlungen und Berichte, Unterrichtungen, Wahlvorschläge, Mündliche und Schriftliche Fragen, Antworten auf Schriftliche Fragen, Große und Kleine Anfragen, Antworten auf Große und Kleine Anfragen, Tagesordnungen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und den Bundeshaushaltsplan. Die Höhe der Auflage ist abhängig vom jeweiligen Bedarf des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund kann kein Mindestauftragsvolumen zugesichert werden. Anhaltspunkte für die mögliche Größenordnung bieten das starken Schwankungen unterliegende Auftragsvolumen der Bundestagsdrucksachen (2018: 5.822 Dokumente mit insgesamt 72.857 Seiten) sowie der Plenarprotokolle (2018:67 Dokumente mit insgesamt 8.116 Seiten) und der dazugehörigen Gesamtindexe (2018: 7 Dokumente mit insgesamt 136 Seiten). Im Jahr 2018 wurden von insgesamt 72.857 Seiten 29.006 Seiten ausschließlich gedruckt und 43.851 Seiten gesetzt und gedruckt. Angesichts der starken Schwankungen im Verlauf einer Wahlperiode können verbindliche Mengenangaben nicht gemacht werden. Vom Auftragnehmer sind im Bereich Satz und Druck folgende Leistungen zu erbringen:
-Satz ohne Druckreife und dazugehörige Druckherstellung mit Druckreifeerklärung
-Druck ohne Druckreifeerklärung.
Für die unterschiedlichen Parlamentsdrucksachen gelten unterschiedliche Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Ausführung, Qualität und Gestaltung sowie die Druckauflagen und Lieferfristen, die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellt sind.
Preis
01.09.2019
31.08.2021
zuzüglich 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
-Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
-Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der jährliche Umsatz muss mindestens 3.000.000,00 Euro betragen. Soweit Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen sollen, muss deren Umsatz ihrem jeweiligen Anteil an der Gesamtleistung entsprechen.
-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
-Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
-Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch
für den Unterauftragnehmer abgegeben.
-Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Leistungen müssen insbesondere vergleichbar sein hinsichtlich der komplexen Satzleistung (wissenschaftlicher Satz) einschließlich der Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente und hinsichtlich der Druckleistung (Dokumentendruck einschließlich Lieferung der fertigen Druckdokumente). Es muss mindestens je eine Referenz für Satzleistungen und eine für Druckleistungen vorgelegt werden. Dabei sind Doppelnennungen zulässig, wenn der Bieter für einen Auftraggeber beide Leistungsarten erbracht hat. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
-Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss über mindestens 20 Mitarbeiter verfügen, davon mindestens vier mit ausreichender Qualifikation für die Satzleistung, mindestens zwei Korrektoren oder vergleichbar, mindestens einen Mitarbeiter mit ausreichender Qualifikation für die anfallenden Programmierleistungen (IT-Ingenieur, Informatiker oder vergleichbar) und mindestens fünf mit ausreichender Qualifikation für die Druckleistung (Druckfachkraft oder vergleichbar). Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung entsprechende Qualifikationsnachweise zu den Mitarbeitern zu fordern.
-Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
-Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.04.2019
12:00
- Deutsch (DE)
24.06.2019
05.04.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit einzureichen.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
04.03.2019