Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017
Bauauftrag
- Es werden elektronische Angebote akzeptiert.
- Ohne elektronische Signatur (Textform)
- Mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
Flurstücke 1872 (Gemeinde Altlußheim), 1874/2, 7409/2 (Liegenschaftsverwaltung des Landes BW), 5086, 7886/2 (Staatsforstverwaltung des Landes BW) sowie Flächen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
Dazu sollen an insgesamt zwölf Stellen im Auebereich des Rheins Bohrungen mit Probennahme durchgeführt werden. Vier der zwölf Bohrungen sollen als Grundwassermessstellen ausgebaut werden. Sofern es die Wasserstände zulassen sollen außerdem oberflächennahe Sonderproben auf der Altarmsohle genommen werden. Neben den Untersuchungen hinsichtlich Schichtenfolge, Schichtengrenzen und Korngrößenverteilung, soll ein Teil der Probenahme der Analyse der umweltchemischen und ökotoxikologischen Beschaffenheit des Bodenmaterials dienen. Diese Anschlussuntersuchungen erfolgen durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz.
Keine Lose.
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referat Z 30
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn