Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=243322Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Internate und Mensen an den Sportschulen des Landes Sachsen-Anhalt
OV 1/2019
Dienstleistungen im Sport (92600000)
Dienstleistungen
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Sport beabsichtigt, den Betrieb der Internate und Mensen der Sportschulen (Sportgymnasien und Sportsekundarschulen) für die Standorte Magdeburg und Halle (Saale) zu vergeben.
Ja
alle Lose
Betrieb der Sportinternate der Sportschulen in Magdeburg und Halle (Saale)
Dienstleistungen im Sport (92600000)
Sportbezogene Dienstleistungen (92620000)
Verwaltung von Unterkünften (98341100)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Der Auftragsgegenstand beinhaltet die Betreuung der Internatsschülerinnen und Internatsschüler der Sportschulen (Sportgymnasien und Sportsekundarschulen) in Magdeburg und Halle (Saale) sowie die Bewirtschaftung der hierfür zur Verfügung gestellten Liegenschaften. Das Sportinternat in Magdeburg weist eine Gesamtkapazität von maximal 198 Plätzen und das Sportinternat in Halle (Saale) eine Gesamtkapazität von maximal 172 Plätzen auf. Für das Jahr 2019 werden für das Sportinternat in Magdeburg durchschnittlich 185 und für das Sportinternat in Halle (Saale) durchschnittlich 150 Internatsschülerinnen und Internatsschüler prognostiziert. In die Sportinternate werden lediglich Leistungssportschülerinnen und Leistungssportschüler (sog. L-Schülerinnen/-schüler) aufgenommen. Die in Anlage 9 des Vertragsmusters aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen im Sinne des § 613 a BGB an den entsprechenden Auftragnehmer über.
Qualitätskriterium Name: Konzept zum ganzheitlichen Qualitätsmanagement / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
01.08.2019
31.07.2024
nein
nein
Verpflegung der Sportschülerinnen und Sportschüler der Sportschulen in Magdeburg und Halle (Saale)
Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
Sportbezogene Dienstleistungen (92620000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gesunden, ausgewogenen, reichhaltigen und sportgerechten Verpflegung der Sportschülerinnen und Sportschüler in den Mensen der Sportschulen (Sportgymnasien und Sportsekundarschulen). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung von Getränken die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von drei Hauptmahlzeiten (Frühstücksbuffet, Mittagessen, Abendessen) und zwei Zwischenmahlzeiten (vormittags und nachmittags) an den Wochentagen Montag bis Freitag sowie nach Bedarf an den Wochenenden und Feiertagen. An schulpflichtigen Tagen beträgt die Anzahl der Essensteilnehmerinnen und Essensteilnehmer in Magdeburg ca. 760
und in Halle (Saale) ca. 440. Die in Anlage 7 des Vertragsmusters aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen im Sinne des § 613 a BGB an den entsprechenden Auftragnehmer über.
Qualitätskriterium Name: Konzept zur Verpflegung der Sportschülerinnen und Sportschüler / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium Name: Muster-Speiseplan für den Monat September 2019 / Gewichtung: 30
Preis Gewichtung: 30
01.08.2019
31.07.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. DIHK AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der
Bieter ansässig ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handelsregister oder Vereinsregister sowie vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der
Bieter ansässig ist
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Anlage)
- Einwilligungserklärung zur Überprüfung für Bieter und verantwortlich handelnde Personen (siehe Anlage)
- Nachweis über die Zahlung der Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen und an die Berufsgenossenschaft (soweit eine Mitgliedschaft vorliegt)
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Anlage).
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV bzw. AVPQ) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden bis 2.500.000 Euro,
- Sach- und Vermögensschäden bis 2.500.000 Euro,
- Schlüsselschäden bis 250.000 Euro,
- Umweltschäden bis 1.000.000 Euro
durch Vorlage der Versicherungspolice, aus der die Deckungshöhen ersichtlich sind. Sollten diese Deckungssummen nicht erreicht sein, ist eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass nach Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen.
Daneben ist für Los 1 ein Nachweis über das Bestehen einer Datenschutzversicherung vorzulegen.
- Vorlage einer Referenzliste bezogen auf den Leistungsgegenstand bzw. gleichwertige Leistungen
- Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten drei Geschäftsjahre
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz (siehe Anlage)
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung (siehe Anlage)
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben sowie ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
• Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
• Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
• Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
• Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
04.04.2019
15:00
- Deutsch (DE)
03.06.2019
05.04.2019
10:00
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt,
Halberstädter Straße 2/am "Platz des 17. Juni" , 39112 Magdeburg
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter gemäß § 55 Abs. VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1. In der 12. Kalenderwoche (18.03. – 22.03. 2019) ist zwingend eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die Terminabstimmung ist per E-Mail mit Frau Anja Ternette unter:
anja.ternette@mi.sachsen-anhalt.de zu vereinbaren. Der Nachweis der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Anlage).
2. Gemäß § 41 VgV erfolgt anlässlich der Ortsbesichtigung die Übergabe der anonymisierten Personallisten des zu übernehmenden Personals.
3. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung
gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
27.02.2019