Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV 20790 Beratung zur E-Rechnung
ZIB 13.03 - 9972/18/VV : 1
Systemberatung und technische Beratung (72220000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen für Technische und fachliche Beratung zur E-Rechnung.
6.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Die Dienstleistung erfolgt zu Behörden und Einrichtungen des Bundes innerhalb Deutschlands
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen für Technische und fachliche Beratung zur E-Rechnung.
5.042.016,81
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
möglich.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage 21_Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
1. Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Die Erklärungen liegen vor und der Gesamtumsatz (Brutto) beträgt in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mindestens 2 Mio. EUR/Geschäftsjahr
2. Umsatz bzgl. der Leistungsart:
Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Einführung und Roll-Out der elektronischen Rechnung" jeweils bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Die Erklärungen liegen vor und der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart beträgt im Jahr 2015, 2016 und 2017 mindestens 200.000 EUR (Brutto)/Geschäftsjahr.
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Bitte beschreiben Sie detailliert Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit der Einführung bzw. Roll-Out von elektronischen Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Kenntnisse sind vorhanden und Erfahrungen beschrieben.
4. Technische Leistungsfähigkeit:
Bitte beschreiben Sie detailliert Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit der technischen Implementierung des Standards "XRechnung" und der Norm EN 16931.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Kenntnisse sind vorhanden und Erfahrungen beschrieben.
5. Technische Leistungsfähigkeit:
Bitte beschreiben Sie detailliert Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit PEPPOL im Kontext elektronischer Rechnungen.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Kenntnisse sind vorhanden und Erfahrungen beschrieben.
6. Referenzprojekte:
Nennen Sie drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung "Einführung und Rollout der elektronischen Rechnung". Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal zwei A4-Seiten, mit maximal 300 Wörtern pro Seite) mit folgenden Inhalten:
- Bezeichnung des Projektes
- Leistungszeitraum
- Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes
- Eingesetzte Technologien
- Inhalt und Art Ihrer Leistungen
- Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder PT)
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Für nicht in der EEE eintragbare Angaben ist ein zusätzliches Dokument zu verwenden.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Drei Referenzprojekte sind mit der vorliegenden Aufgabenstellung und Zielsetzung "Einführung und Rollout der elektronischen" Rechnung vergleichbar und vollständig beschrieben.
- Ein Referenzprojekt davon wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht.
- Bei einem Referenzprojekt davon wurden mit ERP-Systemen wie SAP oder MACH durchgeführt.
7. Personalprofile:
Weisen Sie anhand von mindestens fünf Personalprofilen nach, dass Sie die Anforderungen an die Berater und Beraterinnen vollständig erfüllen. Die Erfüllung der Anforderungen ist pro Mitarbeiter durch mindestens drei geeignete, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Referenzprojekte zu belegen. Das Projektende der Referenzprojekte darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte/Personalprofil jeweils kurz (maximal eine A4-Seite, pro Referenz, max. 300 Wörter) mit folgenden Inhalten:
- Bezeichnung des Projekts
- Auftraggeber der Projekts
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ausgangssituation, Ziele und Ergebnisse des Projekts
- Eingesetzte Technologien und Methoden
- Laufzeit des Projekts
- Gesamtleistungsumfang (in Euro oder in Personentagen)
- Rolle des Mitarbeiters und Umfang seiner Leistungen im Projekt (in Personentagen)
- Inhalt und Art der Leistungen des Mitarbeiters mit Bezug zum Roll-Out der elektronischen Rechnung
Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Mindestens fünf Mitarbeiterprofile entsprechen den Anforderungen
8. Weisen Sie bitte nach, dass die in Nr. 7 genannten fünf Mitarbeiter jeweils einzeln folgende Kenntnisse und Qualifikationen besitzen:
- Alle fünf Mitarbeiter müssen jeweils eine Zertifizierung im IT Service Management: mind. ITIL® v3 Foundation nachweisen können.
- Von diesen Mitarbeitern müssen:
mindestens 1 Mitarbeiter eine Zertifizierung im Testmanagement: ISTQB® Certified Tester - Advanced Level Test Manager und
mindestens zwei Mitarbeiter eine Zertifizierung im Projektmanagement: PRINCE2® Practitioner oder Foundation oder IPMA® Level B Senior Project Manager besitzen. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Die Nachweise wurden erbracht. Es genügen Eigenerklärungen zu den Zertifizierungen und Schulungsteilnahmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
28.03.2019
11:30
- Deutsch (DE)
28.06.2019
28.03.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
1. Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
2. Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
3. BWI GmbH (BWI)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
26.02.2019
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