Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=242460Andere: Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lager- und Transportgestellen für Verkehrssicherungsmaterial
0333-556-04-2019-0327
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Lieferauftrag
Für die Autobahnmeistereien sind Lager- und Transportgestelle zu liefern. Die Gestelle sind teilweise mit Verkehrssicherungsmaterial zu bestücken. Die Lieferung erfolgt zu den Autobahnmeistereien des Bundeslandes Mecklenburg - Vorpommern.
Die detailierte Beschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Zu liefern sind
- Lager- und Transportgestelle
- Verkehrssicherungsmaterial wie mobile Auskreuzvorrichtung, Warn- und Leiteinrichtungen und Aufstellvorrichtungen
300.000,00
EUR Euro
Mecklenburg-Vorpommern (DE80)
Zu beliefern sind sieben Autobahnmeistereien AM Molchow,AM Kavelstorf, AM Fahrbinde, AM Hagenow, AM Upahl, AM Süderholz und AM Glienke
Für den Transport und die Lagerung von Verkehrssicherungsmaterial sollen Gestelle geliefert werden die in ihrer Ausführung die Vorschriften zur Ladungs- und Transportsicherung erfüllen. Die Verkehrssicherungsmaterialien sind nach den aktuell geltenden Vorschriften mit den erforderlichen Prüfbescheinigungen zu liefern.
Preis
06.05.2019
12.07.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- ob über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung des Unternehmens abgegeben wurden.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
1) Bankerklärungen oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
2) Bilanzen oder Bilanzauszüge falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist vorgeschrieben ist,
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre.
1) Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber
2) Beschreibung der technischen Ausrüstung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
- Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOL/B und ZVB(VOL)-StB
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2019/S 029-064200
19.03.2019
13:00
- Deutsch (DE)
17.04.2019
19.03.2019
13:00
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059
Rostock
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der E-Vergabeplattform www.evergabe-online.de kostenlos bereitgestellt. Es erfolgt kein Versand in Papierform. Eine elektronische Angebotsabgabe in Scchriftform ist zugelassen. Die Angebotspreise sind zusätzlich in einer GAEB-Datei "Angebot" zu übergeben.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, (vgl.§134 und § 160 Abs. 3 GWB)
26.02.2019