Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=242339Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Sülzetal Gebäudeplanung KITA "Spatzennest" Langenweddingen
Gemeinde Sülzetal_Gebäudeplanung_KITA
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus einer Kindertagesstätte in Langenweddingen.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI sein.
Börde (DEE07)
Lange Straße, Langenweddingen
Die Gemeinde Sülzetal ist Träger der Kindertagesstätte in Langenweddingen. Der bestehende Kitakomplex ist für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit aktuellen pädagogischen Anforderungen nicht mehr geeignet.
Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt daher, die Errichtung eines Neubaus. Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück befindet sich derzeit noch ein Gebäudekomplex, welcher bis vor kurzem noch als Kita genutzt wurde. Es ist vorgesehen die Gebäude noch vor Baubeginn des Neubaus abzubrechen. Der Abbruch ist bereits geplant und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI sein.
Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 2.377.896,93 € brutto (Kostengruppe 200 bis 500 nach DIN 276) ist einzuhalten.
01.07.2019
01.07.2021
3
1)
Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen - Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.
2)
Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß den in der Vergabeunterlagen angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt durchgeführt:
- Referenz 1 für Kita oder Schulgebäude oder Hort, 23 Punkte
- Referenz 2 für Kita oder Schulgebäude oder Hort, 23 Punkte
- Referenz Fördermaßnahme, 23 Punkte
- vorgesehener Projektleiter/in, Fachbauleiter/-in 10 Punkte
- Anzahl der Mitarbeiter, 10 Punkte
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
ja
Gebäudeplanung nach § 34 HOAI :
Leistungsphasen 5 bis 9, Grundleistungen nach Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 5 bis 8
Stufe 2: LP 9
ja
STARK III - ELER
Bietergemeinschaften werden zugelassen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, ob Nachunternehmer eingesetzt werden
2)
Nachweis des Berufsstandes durch Qualifikationsnachweis
Eine genaue Beschreibung der Kriterien ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/Ingenieur berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier
verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche
Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche
Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien
2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des
Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im
Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie
nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen
Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
02.04.2019
10:00
23.04.2019
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1)
Die Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag zum Ausfüllen kann als Word-Dokument unter I.3) heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die fehlende Angabe der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt (bei juristischen Personen, vollständiger Firmenname), führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.
Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an.
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 - SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlags-kriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
(5) Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
28.02.2019