Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=241507Einrichtung des öffentlichen Rechts
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung von Datenschutzmaterialien
Datenschutzmaterialien, ID: 1.598.206
Datenverarbeitung (72310000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung entsprechender Behälter bzw. Container, die Abholung sowie die anschließend ordnungsgemäße Entsorgung von Datenschutzmaterialien ohne Zugriff Dritter. Die stoffliche Verwertung bzw. schadlose Entsorgung ist vom Auftragnehmer in seiner von der Aufsichtsbehörde zugelassenen Zerreiß- bzw. Entsorgungsanlage, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, durchzuführen. Weiterhin hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass eine missbräuchliche Verwertung der vonseiten der KBS übergebenen Materialien ausgeschlossen ist.
275.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
siehe Anlage 3 - Standortliste
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung entsprechender Behälter bzw. Container, die Abholung sowie die anschließend ordnungsgemäße Entsorgung von Datenschutzmaterialien ohne Zugriff Dritter. Die stoffliche Verwertung bzw. schadlose Entsorgung ist vom Auftragnehmer in seiner von der Aufsichtsbehörde zugelassenen Zerreiß- bzw. Entsorgungsanlage, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, durchzuführen. Weiterhin hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass eine missbräuchliche Verwertung der vonseiten der KBS übergebenen Materialien ausgeschlossen ist.
Kostenkriterium Name: Preisangaben für Behälter Typ 1 - 4 / Gewichtung: 80
Kostenkriterium Name: Preisangaben für Behälter Typ 5 - 6 / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Entsorgung von Datenträgern / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Gestellung von Personal / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Entsorgung von Druckereiabfällen / Gewichtung: 5
275.000,00
EUR Euro
01.07.2019
30.06.2020
Eine Vertragsverlängerung über den 30.06.2020 hinaus ist für weitere drei Jahre möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende die Zustimmung von beiden Vertragspartnern in Schriftform vorliegen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2023, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 8)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 4)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Zertifizierung nach § 56 KrWG (Anlage 5)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zur Vernichtung der Datenträger nach DIN 66399 (Anlage 6)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Anlage 7)
• Beschreibung der getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 DSGVO in Verbindung mit Art. 32 DSGVO zur Sicherheit der Daten des Auftraggeber oder eine Kopie seines Sicherheitskonzeptes. Die Beschreibung bzw. das Sicherheitskonzept muss dabei mindestens Aussagen zur Realisierung der in der Vereinbarung genannten Maßnahmen enthalten (Seiten 12 bis 20 der Anlage 2)
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
02.04.2019
11:00
- Deutsch (DE)
02.04.2019
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
01.03.2019