Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsprojekt Microsoft - Produkte
B 14.22 - 3620/18/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Beratungsprojekt Microsoft
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Beratungsprojekt Microsoft Produkte für 1 Jahr sowie optional weitere 2 mal 12 Monate Verlängerung
Laufzeit in Monaten:12
Zweimalige optionale Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Als Ausschlusskriterien sind definiert:
Firmenprofil:
Eine aussagekräftige Darstellung des Firmenprofils in tabellarischer Form, die folgende Punkte enthält: Bezeichnung, Rechtsform, Firmensitz, Standorte, Struktur und Organisation, Geschäftsfleder, Anzahl der Mitarbeiter, Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Unterauftragnehmer:
Werden wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht, so sind diese Unternehmen inkl. der von ihnen durchzuführenden Leistungen genau zu benennen. Erstellen Sie von jedem Unterauftragnehmer zudem ein aussagekräftiges Firmenprofil inkl. der folgenden Angaben: Bezeichnung, Rechtsform, Firmensitz, Standorte, auftragsbezogene Geschäftsfelder
Ausschluss eines Interessenskonflikts:
Ziel ist ein unvoreingenommenes Untersuchungsergebnis, bei dem Neutralität des Untersuchenden nachgewiesen werden kann. Bestätigen Sie, dass weder Sie, die Partner im Rahmen der Bietergemeinschaft noch die Unterauftragnehmer durch die Erbringung der Leistung in einen Interessenskonflikt gelangen, d.h. dass alle Beteiligten in der Lage sind bei der Bewertung neutral zu bleiben.
Qualitätsmanagement:
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen ggf. erworben hat.
Personalprofile
Für eine wirtschaftliche Ausführung des Auftrags ist der Einsatz von qualifiziertem Personal erforderlich.
Führen Sie sämtliche Mitarbeiter (MA) des Projektteams sowie deren - nicht notwendigerweise nur fachspezifische - Rollenqualifikationen in Form von Personalprofilen auf. Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind namentlich zu benennen.
Geben Sie im Profil der Projektleitung auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) an. Ordnen Sie die MA den beteiligten Unternehmen (Anbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) zu.
Erläutern Sie anhand von konkreten Projekten oder Publikationen, an denen die einzelnen MA maßgeblich beteiligt waren, warum das Projektteam aus Ihrer Sicht alle in Kapitel 3.1.2 definierten Mindestanforderungen erfüllt.
Gehen Sie dabei explizit auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Referenzen ein (Verweis auf beiden Eignungskriterien aufgeführte Referenzen möglich) und erläutern Sie die Tätigkeiten,
die von den jeweiligen MA im Rahmen dieser Referenzen erbracht wurden und welche Erfahrungen der jeweilige MA dabei sammeln konnte, die für das hier zu vergebende Projekt / die
Abdeckung der definierten Mindestanforderungen relevant sind.
Es muss für das BSI klar ersichtlich sein, auf welche konkrete Mindestanforderung sich die beschriebenen Referenzen beziehen.Die genannten Referenzprojekte der eingesetzten MA müssen nicht im Zusammenhang mit dem derzeitigen Arbeitgeber (Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) stehen.Die gesamte Darstellung sollte pro Mitarbeiter zwei DIN-A4 Seiten nicht überschreiten.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
24.04.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.01.2019
10:56
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
21.02.2019
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