Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung möblierter Unterkünfte
B 13.16 - 5463/17/VV : 1
Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte (55250000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Anmietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte in Frankfurt am Main
Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte (55250000)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Vertragsdauer von drei Jahren, Option der Verlängerung um dreimal jeweils ein Jahr
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Vergabeunterlagen beiliegendem Vordruck; 2. Erklärung mit Angaben zu Unternehmensdaten gem. den Vergabeunterlagen beiliegendem Vordruck; 3. Regelungen für den Einsatz von Bewerbergemeinschaften und Bietergemeinschaften und zur Eignungsleihe gem. Nr. 3 der allgemeinen Bewerbungsbedingungen; 4. Nachweis über die Erfüllung der auftragsbezogenen Anforderungen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Anlage: Zum Nachweis, dass die auftragsbezogenen und qualitativen Anforderungen der Bundespolizei erfüllt werden, sind die gestellten Fragen über die Erfüllung der auftragsbezogenen Anforderungen (s. Anlage: "Nachweis über die Erfüllung der auftragsbezogenen Anforderungen" Punkt I. Mindestkriterien & III. Sonstige wissenswerte Informationen) zu beantworten. Auch diese Erklärung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
§ 65 Abs. 2 VgV
22.03.2019
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte fügen Sie die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung "Nachweis über die Erfüllung der auftragsbezogenen Anforderungen" für jedes Appartement oder gegebenenfalls jeden Appartementtyp Ihrem Angebot bei. Die Erklärung ist nicht gesondert zu unterschreiben oder zu signieren, aber bitte mit dem (Firmen-)Namen des Bieters zu versehen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei einigen Fragen bestimmte Angaben und Erklärungen des Bieters als Mindestkriterien festgelegt sind. Dies bedeutet, dass die Nichterfüllung der Kriterien für ein Appartement oder einen Appartementtyp zwingend zum Ausschluss dieses Appartements oder Appartementtyps vom weiteren Vergabeverfahren führt.
Mindestkriterien sind in der Anlage "Nachweis über die Erfüllung der auftragsbezogenen Anforderungen" zusätzlich mit einem (M), Wertungskriterien mit einem (W) gekennzeichnet. Fragen, die zur reinen Informationsübermittlung dienen, sind mit (I) gekennzeichnet.
Auf der Grundlage Ihrer Antworten und der Bewertung des Gesamteindrucks der angebotenen Unterkünfte durch die Bundespolizei, erfolgt die fachliche Bewertung Ihres Angebotes.
Antworten auf offene Fragen sollten zwecks besserer Lesbarkeit auf einem gesonderten Blatt beantwortet werden. Bitte verweisen Sie an der entsprechenden Stelle in der Anlage "Nachweis über die Erfüllung der auftragsbezogenen Anforderungen" auf die angefügte(n) Anlage(n).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
19.02.2019