Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=240059Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas
ID:1.598.982
Gas für das Leitungsnetz (09121200)
Lieferauftrag
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schreibt die Lieferung von Erdgas an ihre Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2020, 6.00 Uhr als Rahmenvertrag aus.
DEUTSCHLAND (DE)
Amberg, Bergheim, Catrop-Rauxel, Eisleben, Marl, Philippsthal, Siegen, Weilburg, Winterberg
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schreibt die Erdgaslieferung an ihre Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2020 06:00 Uhr als Rahmenvertrag aus. Auf Basis der letzten vorliegenden Jahresrechnungen ergibt sich ein Gesamtverbrauch von 2.552.411 kWh.
Die tatsächlichen Entnahmemengen können nutzungsbedingt sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Vertragsende ist der 01.01.2022 06:00 Uhr, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Abnahmestellen: Amberg, Bergheim, Castrop-Rauxel, Eisleben, Marl, Philippsthal, Siegen, Weilburg, Winterberg
Preis
235.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
24
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor der Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.03.2019
11:00
- Deutsch (DE)
15.04.2019
25.03.2019
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die bestimmungen über das Vergabeverfahen hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit anerkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
20.02.2019