Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
https://www.vergabe.bayern.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing-Vilshofen, Hochwasserschutz Ortsbereiche Thundorf und Aicha, BA2 u. BA3: Archäologische Erkundungen
M-012-19
Archäologische Untersuchungen (71351914)
Dienstleistungen
Erbringen von Leistungen zur archäologische Betreuung von Bodenabtrag sowie die Durchführung möglicher archäologischer Ausgrabungen.
Deggendorf (DE224)
Landkreis Deggendorf, rechte Donauseite, 94486 Osterhofen, Ortsteile Thundorf und Aicha
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung sowie die Durchführung möglicher archäologischer Ausgrabungen ebenfalls mit Dokumentation und Vermessung nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
- Begleitung der Bodenarbeiten ca. 90 h
- Tachymetrische Vermessung ca. 5.000 m2
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation
Preis
06.05.2019
30.10.2019
ja
In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sondierungen im Rahmen der Begleitung der Bodenarbeiten werden Archäologische Grabungsarbeiten erforderlich.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 EU), ergänzt um aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). (gilt nur für Rechtsformen (nicht älter als 3 Monate). (Gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht);
b) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124EU), ergänzt um Angaben entsprechend des folgenden Punktes b):
b) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Der Bieter weist mindestens in einem der letzten drei Jahre einen Jahresumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in Höhe von mindestens 0,5 Millionen € pro Jahr nach. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124EU), ergänzt um Angaben entsprechend der folgenden Punkte b) bis d):
b) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
c) Studien- und Ausbildungsnachweise der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen und Mitarbeiter
d) Erklärung des Bieters, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, derer sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist mit der Bewerbung vorzulegen.
Der Bieter weist folgende personelle Ausstattung nach
a) Grabungsleiter
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Pomotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleiter durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
b) Grabungstechniker/ Grabungsdokumentationsassistent
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums (min. FH) der Archäologie oder einer Ausbildung nach dem sog. „Frankfurter Modell“.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleiter in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
c) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“.
e) Archäobotaniker
- Namentliche Nennung
f) Antropologe
- Namentliche Nennung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.03.2019
10:00
- Deutsch (DE)
14.05.2019
18.03.2019
10:00
Siehe Punkt I.1
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
a) Zu Kooperationsformen des Bieters:
A1) Bietergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt III.9 ausdrücklich hingewiesen.
Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit erfüllen.
A2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten/der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1 bis Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/ diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein Bieter als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen Angebote sind über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind nicht erwünscht. Eine Verweisung auf frühere Bewerbungen des Bieters beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen, die nicht 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Bieterfragen werden ausschließlich auf der unter I.3 genannten Vergabeplattform eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst zu informieren.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.02.2019