Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=239565Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturstiftung Sachsen-Anhalt-Leistungen der Tragwerksplanung
KST - Tragwerksplanung
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
Dienstleistungen
Die Kulturstiftung Sachsen - Anhalt plant die Fortführung einer denkmalgerechten Instandsetzung und energetischen Modernisierung der Gebäude Christiansbau und Barocker Zwischenbau des Bernburger Schlosskomplexes.
Die Maßnahme wird durch Fördermittel finaniziert. Der Gesamtkostenrahmen über alle Kostengruppen von 5.825 Mio. € Brutto ist einzuhalten.
4.894.958,00
EUR Euro
Salzlandkreis (DEE0C)
Schlossstraße 24, 06406 Bernburg
Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt plant die Fortführung einer denkmalgerechten Instandsetzung und energetischen Modernisierung der Gebäude Christiansbau und Barocker Zwischenbau des Bernburger Schlosskomplexes.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen der Tragwerksplanung §51 i.V.m. Anlage 14 HOAI 2013. Die Tragwerksplanung umfasst die Leistungsphasen 1-6. Geplant ist für die Tragwerksplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 1-4, Stufe 2: LPH 5-6.
Die Ausführung der Leistungsphasen 1 – 4, erfolgt für die Gesamtmaßnahme. Die Ausführung der Leistungsphasen 5 - 6 sowie der Bauleistungen erfolgt in Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt soll zum Dezember 2021 betriebsbereit sein.
Der Kostenrahmen für die Kostengruppen 300 und 400 liegt hierfür bei Netto 1.391.176,00 €. Der genaue Leistungsumfang ist dem Punkt 1.1 der "Aufgabenbeschreibung und Beschreibung der Verfahrensdurchführung" zu entnehmen.
01.09.2019
31.12.2027
3
1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.
2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß der, in den Vergabeunterlagen, angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt durchgeführt:
- Referenz für denkmalgerechte statische Ertüchtigung/Sanierung Schloss/Burg, denkmalgeschütztes Gebäude: 24 Punkte,
- Referenz statische Anforderungen: 24 Punkte,
- vorgesehener/e Projektleiter/in, Fachbauleiter/in: 10 Punkte,
- Anzahl der Mitarbeiter: 10 Punkte.
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
ja
Stufenweise Beauftragung Tragwerksplanung nach HOAI 2013 § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 2, Grundleistungen nach Anlage 14:
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4, Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6
Die Ausführung der Leistungsphasen 1 – 4, erfolgt für die Gesamtmaßnahme.
Die Ausführung der Leistungsphasen 5 - 6 sowie der Bauleistungen erfolgt in Bauabschnitten.
nein
Bietergemeinschaften werden zugelassen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entsprechend Auftragsunterlagen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Tragwerksplaner berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung " Ingenieur
/Tragwerksplaner" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
23.04.2019
12:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.
Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.
Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
21.03.2019