Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=239439Andere: Kommunaler Ver- und Entsorger (AGM GmbH/SWM GmbH & Co. KG) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nach Richtlinie 2014/25/EU mit Teilnahmewettbewerk durchgeführt wird.
Andere Tätigkeit: Ver- und Entsorgung (Gas, Wasser, Strom und Abwasser)
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Gebiet LHS MD und Gemeine Gerwisch
110170
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung (90400000)
Dienstleistungen
In Magdeburg sind Fäkalien aus ca. 3.150 abflusslose Sammelgruben u. ca. 37 Kleinkläranlagen zu entsorgen. In der Gemeinde Gerwisch müssen ca. 4 abflusslose Sammelgruben u. Kleinkläranlagen von Fäkalien entsorgt werden. Zu der Transportleistung gehört auch die Reinigung. Die Verteilung d. Entsorgungsstandorte setzt sich insg. aus ca. 12 % Wohnungsgrundstücken/Firmen, 88% Gärten zusammen. Als Annahmestation für Magdeburg gilt das Hauptpumpwerk Cracauer Anger u. für die Gemende Gerwisch das Klärwerk Gerwisch. Die Entsorgung hat überwiegend v. Montag bis Freitag in einer Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erfolgen. In Ausnahmefällen am Samstag u. bei Havarie an Sonn- und Feiertagen. Die Entsorgung der Gartensparten ist problematischer, da aufgrund der schmalen Wege u. engen Wenderadien sehr kleine Fahrzeuge vonnöten sind, die Gartenwege Kurven von größer als 90 Winkelgrad aufweisen. Eine Wendemöglichkeit existiert ebenfalls nicht. Eine Ortsbesichtigung i. Vorraussetzung z. Angebotsabgabe.
Jerichower Land (DEE06)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Hauptpumpwerk Cracauer Anger für das Stadtgebiet Magdeburg und Klärwerk Magdeburg/Gerwisch für die Gemeinde Gerwisch
Entsorgung und Transport von Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen zu dem Hauptpumpwerk Cracauer Anger für die Landeshauptstand Magdeburg und zum Klärwerk Magdeburg/Gerwisch für die Gemeinde Gerwisch.
Preis
01.10.2019
30.09.2025
Für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2021 gilt eine Festpreisbindung. Danach wird anhand einer Preisgleitklausel die Verlängerung festgelegt. Die Preisgleitklausel wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit:
a) dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangesl Masse abgelehnt wurde,
b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) dass das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlungen begangen hat,
d) dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) dass keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden,
f) dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
2. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes (Kopie).
3. aktuelle Nachweise zur Unbedenklichkeit der zuständigen in- oder ausländischen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger (Kopie).
4. Bescheinigung der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder entsprechend den Vorschriften seines Mitgliedsstaates.
5. Nachweis der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die auszuführende Tätigkeit, Angabe der Deckungssumme je Schadensfall (mindestens jedoch) Haftpflicht: 2,5 Mio. EUR Personenschaden, 1,0 Mio. EUR Sachschaden, 100 TEUR Vermögensschaden, Umwelt-Haftpflicht: 2,5 Mio EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
6. Tariftreueerklärung (Formblatt 231 VHB kann dafür verwendet werden).
7. aktuelles Organigramm des Unternehmens.
1. Beschreibung der technischen Ausrüstung (vorh. Gerätetechnik einschl. vorhandene Messanzeige, zum Beispiel Fahrzeugtypen, Baujahr, Fassungsvermögen , Reinigungstechnik) und Qualifizierung des Personals
2. Sachkundenachweis für die Fäkalschlammabfuhr (zum Beispiel DWA Landesverband Nord oder gleichwertig)
3. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten Einsammeln u. Befördern von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen für AVV 200304 (Kopie)
4. Genehmigung für Nachtarbeit (Umweltamt nach § 7 Abs. 2 32. BLmSchV) und Genehmigung für Sonntagsarbeit (Ordnungsamt nach § 7 FeiertG LSA)- kann bei ggf. nachgereicht werden
5. Nachweis über ständige Erreichbarkeit (Telefon, Telefax, e-mail Adresse) auch der Fahrzeugführer (Auflistung), täglich v. 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
6. Absicherung des Not- und Havariedienstes (Angabe der Funk-Tel.-Nr.) Auflistung
7. Benennung eventueller Nachauftragnehmer
1. Sachkundenachweis für die Fäkalschlammabfuhr (zum Beispiel DWA Landesverband Nord oder gleichwertig)
2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten Einsammeln u. Befördern von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen für AVV 200304 (Kopie)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
20.03.2019
23:00
08.04.2019
- Deutsch (DE)
28.06.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
08.04.2019
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