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Ausschreibungsdetails

RV Mietmessestände (B 13.11 - 9966/18/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.02.2019 (letzte Änderung am 15.04.2019)

18.04.2019 11:30

18.04.2019 11:30

B 13.11 - 9966/18/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

15.04.2019 10:43

2019/S 029-064385

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: DEUTSCHLAND (DE)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1013
Fax: +49 2289910610-1013

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Mietmessestände

B 13.11 - 9966/18/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Messestände (39154100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Mietmesseständen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesministerien sowie die nachgeordneten Behörden aus deren Geschäftsbereichen bedienen sich zum Teil noch unterschiedlicher Rahmenvereinbarungen (RV) oder Einzelausschreibungen, um ihren Bedarf an Messeständen zu decken. Die hier vorliegende RV bietet diesen Bedarfsträgerinnen (BT) aus der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie ausgewiesenen BT aus dem Kreis der mittelbaren Bundesverwaltung (Punkt 2.4.2 der Leistungsbeschreibung) die Möglichkeit, einfache Standardmessestände ohne weiteren vergaberechtlichen Aufwand abzurufen.

Gegenstand dieser RV sind Standardmessestände in verschiedenen Größen auf Mietbasis. Dabei kann und soll diese RV keine aufwändigen Messebauten abdecken; diese sind auch weiterhin im Rahmen von Einzelausschreibungen zu vergeben. Aus diesem Grund sind die Mietmessestände dieser RV in Ausgestaltung und jeweiliger Größe limitiert.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2019

30.06.2021

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind auch abrufberechtigt:

- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

- Germany Trade & Invest (GTAI)

- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)

- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF)

- Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Zur Feststellung der Eignung sind die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Angaben vorzulegen. Sollten Unterlagen fehlen, so entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV über eine Nachforderung.

A 2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Der Vordruck zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ("Eigenerklärung Ausschlussgründe") steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Er ist zu unterzeichnen und gescannt als PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

A 3.2 Eigenerklärung zu Unternehmensdaten

Die Eigenerklärung zu Unternehmensdaten steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und fügen Sie die Eigenerklärung Ihrem Angebot bei.

Bitte achten Sie beim Eintragen der "Sonstigen Angaben zum Unternehmen" auf Seite 2 auf die korrekte Angabe Ihres Firmennamens. Sollten Sie eine Bietergemeinschaft bilden, wird die Eigenerklärung zu den Unternehmensdaten von jedem Mitglied Ihrer Bietergemeinschaft benötigt.

Die Angaben zu Unternehmensgröße und -umsatz auf Seite 1 dienen ausschließlich statistischen Zwecken; Sonstige Angaben zum Unternehmen auf Seite 2 werden zur Abfrage von Unternehmensdaten aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verwendet: Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

A 2.2 Eigenerklärung zur Sprache und Qualifikation

Bitte benennen Sie in Tabellenform einen Pool von Mitarbeiter/innen (Hinweis: Es sind mehrere Messeauftritte zur selben Zeit möglich), die von Ihnen für den Auf- und Abbau der Messestände nach Zuschlagserteilung eingesetzt würden.

Das von Ihnen eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache beherrschen sowie eine Qualifikation als Projektleiter/-in Messebau" beziehungsweise eine Qualifizierung/Zertifizierung als "Sachkundige/-r Messebautechniker/-in" nachweisen. Das eingesetzte Fachpersonal muss zudem über Messebauerfahrungen verfügen. Der Nachweis über die Qualifikation sowie die Erfahrungswerte im Messebau sind gemeinsam mit der Tabelle einzureichen.

Im Weiteren müssen mindestens drei andere Personen über mehrjährige Messebauerfahrung und einen Berufsabschluss als Schreiner, Holzmechaniker Möbelbau oder Innenausbau, Tischler, Ausstellungs- bzw. Bühnentischler oder Raumausstatter verfügen. Aus diesem Grund bitten wir Sie den jeweiligen Berufsabschluss und die Erfahrungsjahre im Messebau ebenfalls in der Tabelle zu hinterlegen. Diese Personen müssen die deutsche Sprache nach der vierten Stufe (B2) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrschen. Wir behalten uns vor ggf. Zertifikate zur Prüfung nachzufordern.

A 2.3 Erklärungen zu Drittunternehmen

Die Bildung von Bietergemeinschaften und die Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer sowie die Eignungsleihe sind zugelassen.

Bezüglich der einzureichenden Dokumente im Falle der Inanspruchnahme von Drittunternehmen wird auf Punkt 3 Bewerber / Bieter der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes

des BMI in der Fassung vom 18.September 2018 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.

Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften

haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.04.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.04.2019

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!

Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.

Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Arbeiten-mit-der-e-Vergabe/node_Arbeiten-mit-der-e-Vergabe.html


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.02.2019



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