Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Mietmessestände
B 13.11 - 9966/18/VV : 1
Messestände (39154100)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Mietmesseständen
DEUTSCHLAND (DE)
Die Bundesministerien sowie die nachgeordneten Behörden aus deren Geschäftsbereichen bedienen sich zum Teil noch unterschiedlicher Rahmenvereinbarungen (RV) oder Einzelausschreibungen, um ihren Bedarf an Messeständen zu decken. Die hier vorliegende RV bietet diesen Bedarfsträgerinnen (BT) aus der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie ausgewiesenen BT aus dem Kreis der mittelbaren Bundesverwaltung (Punkt 2.4.2 der Leistungsbeschreibung) die Möglichkeit, einfache Standardmessestände ohne weiteren vergaberechtlichen Aufwand abzurufen.
Gegenstand dieser RV sind Standardmessestände in verschiedenen Größen auf Mietbasis. Dabei kann und soll diese RV keine aufwändigen Messebauten abdecken; diese sind auch weiterhin im Rahmen von Einzelausschreibungen zu vergeben. Aus diesem Grund sind die Mietmessestände dieser RV in Ausgestaltung und jeweiliger Größe limitiert.
01.07.2019
30.06.2021
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
nein
nein
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind auch abrufberechtigt:
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Germany Trade & Invest (GTAI)
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)
- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF)
- Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Feststellung der Eignung sind die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Angaben vorzulegen. Sollten Unterlagen fehlen, so entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV über eine Nachforderung.
A 2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Vordruck zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ("Eigenerklärung Ausschlussgründe") steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Er ist zu unterzeichnen und gescannt als PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen.
A 3.2 Eigenerklärung zu Unternehmensdaten
Die Eigenerklärung zu Unternehmensdaten steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und fügen Sie die Eigenerklärung Ihrem Angebot bei.
Bitte achten Sie beim Eintragen der "Sonstigen Angaben zum Unternehmen" auf Seite 2 auf die korrekte Angabe Ihres Firmennamens. Sollten Sie eine Bietergemeinschaft bilden, wird die Eigenerklärung zu den Unternehmensdaten von jedem Mitglied Ihrer Bietergemeinschaft benötigt.
Die Angaben zu Unternehmensgröße und -umsatz auf Seite 1 dienen ausschließlich statistischen Zwecken; Sonstige Angaben zum Unternehmen auf Seite 2 werden zur Abfrage von Unternehmensdaten aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verwendet: Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
A 2.2 Eigenerklärung zur Sprache und Qualifikation
Bitte benennen Sie in Tabellenform einen Pool von Mitarbeiter/innen (Hinweis: Es sind mehrere Messeauftritte zur selben Zeit möglich), die von Ihnen für den Auf- und Abbau der Messestände nach Zuschlagserteilung eingesetzt würden.
Das von Ihnen eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache beherrschen sowie eine Qualifikation als Projektleiter/-in Messebau" beziehungsweise eine Qualifizierung/Zertifizierung als "Sachkundige/-r Messebautechniker/-in" nachweisen. Das eingesetzte Fachpersonal muss zudem über Messebauerfahrungen verfügen. Der Nachweis über die Qualifikation sowie die Erfahrungswerte im Messebau sind gemeinsam mit der Tabelle einzureichen.
Im Weiteren müssen mindestens drei andere Personen über mehrjährige Messebauerfahrung und einen Berufsabschluss als Schreiner, Holzmechaniker Möbelbau oder Innenausbau, Tischler, Ausstellungs- bzw. Bühnentischler oder Raumausstatter verfügen. Aus diesem Grund bitten wir Sie den jeweiligen Berufsabschluss und die Erfahrungsjahre im Messebau ebenfalls in der Tabelle zu hinterlegen. Diese Personen müssen die deutsche Sprache nach der vierten Stufe (B2) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrschen. Wir behalten uns vor ggf. Zertifikate zur Prüfung nachzufordern.
A 2.3 Erklärungen zu Drittunternehmen
Die Bildung von Bietergemeinschaften und die Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer sowie die Eignungsleihe sind zugelassen.
Bezüglich der einzureichenden Dokumente im Falle der Inanspruchnahme von Drittunternehmen wird auf Punkt 3 Bewerber / Bieter der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes
des BMI in der Fassung vom 18.September 2018 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften
haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.04.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2019
12.04.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.02.2019