Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=238846Einrichtung des öffentlichen Rechts
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von Handlasermessgeräten inkl. Wartungsvertrag
24.34-2912-005-2019
Verkehrsüberwachungseinrichtung (34970000)
Lieferauftrag
Kauf von 61 Handlasermessgeräten inkl. Wartungs- und Instandsetzungsvertrag
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Kauf von 61 Handlasermessgeräten inkl. Wartungs- und Instandsetzungsvertrag
01.07.2019
31.12.2023
ja
Option zum Kauf weiterer 6 Handlasermessgeräte in den Jahren 2020 oder 2021
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
02) Eigenerklärungüber das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
01) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
02) Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
04) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
22.03.2019
12:00
- Deutsch (DE)
28.06.2019
25.03.2019
09:00
Erfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 01. März 2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt
werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu
der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv
über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
08.02.2019