Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Restaurierung, Konservierung von Kunstwerken
ZT6-1133-2017-343-11-IO4
Konservierung von Exponaten und Ausstellungsobjekten (92521200)
Dienstleistungen
Restaurierung, Konservierung und Installation von Kunstwerken (außer Papierarbeiten) für den Deutschen Bundestag
Dienstleistungen von Schriftstellern, Komponisten, Bildhauern, Entertainern und sonstigen Künstlern (92312200)
Berlin (DE300)
Berlin
Gegenstand dieses Vertrages sind Restaurierungs-, Konservierungs- und Installationsarbeiten an Kunstwerken (außer Papierarbeiten) im Eigentum des Deutschen Bundestages sowie an Leihnahmen. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer die gutachterlichen Schadensermittlungen und -kontrollen, die Fertigung von Arbeits- und Zustandsprotokollen, Echtheitsgutachten, Standortbegutachtungen und -bewertungen, Infrarot- und Ultraviolettaufnahmen sowie Digitalisierungen von Kunstwerken.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte ist von ca. 35 Einzelaufträgen pro Kalenderjahr auszugehen.
Preis
01.06.2019
31.05.2021
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30. April 2023, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils 50.000,00 € betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Kunstversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie die Bereitschaft in Einzelfällen auch höhere Werte zu versichern. Dabei kann der Nachweis der Kunstversicherung bei Angebotsabgabe mit dem Formular Eigenerklärung über notwendige Versicherungen erfolgen. Im Falle des Zuschlages muss diese vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden.
- Transportversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100.000,00 € (etwaige Haftungsbeschränkungen nach HGB sind auszuschließen) sowie die Bereitschaft in Einzelfällen auch höhere Werte zu versichern. Dabei kann der Nachweis der Transportversicherung bei Angebotsabgabe mit dem Formular Eigenerklärung über notwendige Versicherungen erfolgen. Im Falle des Zuschlages muss diese vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Diese sind auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Dabei muss eine Referenz über eine Restaurierung einer zeitgenössischen Plastik oder Skulptur mit einem Verkehrswert höher als 1.000.000,00 € sowie eine Referenz über die Entwicklung und Ausführung eines angepassten Hänge- oder Schutzsystems für ein Kunstwerk mit einem Verkehrswert höher als 50.000,00 € angegeben werden. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über ein vorhandenes Atelier/eine vorhandene Werkstatt für Restaurierungsarbeiten mit mindestens 60 qm Grundfläche. Das Atelier/die Werkstatt muss klimatisiert sowie mit einer zugelassenen Einbruchs- und Feuermeldeanlage ausgestattet sein. Weiterhin wird ein einbruchgeschützter Sicherheitsraum ohne Außenfenster und -türen zur notwendigen Zwischenlagerung von besonders wertvollen restaurierungsbedürftigen Kunstwerken mit einem Mindestmaß von 210 x 530 cm gefordert. Dieser Sicherheitsraum muss sich nicht zwingend im vorgesehenen Atelier, jedoch im selben Gebäude wie das Atelier befinden. In jedem Fall muss auch ein externer Sicherheitsraum klimatisiert, einbruchgeschützt, ohne Außenfenster und -türen sowie mit einer eigenen zugelassenen Einbruchs- und Feuermeldeanlage ausgestattet und für Kunstwerke mit einem Mindestmaß von 210 x 530 cm geeignet sein.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers,
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Für die für die Leistung vorgesehene/en Person/en
- Eigenerklärung/en über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung (nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung) im handwerklichen Bereich in mindestens einem der folgenden Berufe: Tischler/Schreiner, Steinbildhauer, Steinmetz, Metallbauer, Naturwerksteinmechaniker, Stuckateur, Holzbildhauer, Zimmerer oder Glaser
- Nachweis/e einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem klassischen Handwerksberuf
- Nachweis/e der beruflichen Qualifikation (Diplom- oder Masterabschluss) der Fachrichtung Restaurierung und Konservierung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
13.03.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2019
13.03.2019
14:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Zum Nachweis der vorgegebenen Anforderungen an das Atelier/die Werkstatt und den Sicherheitsraum wird im Rahmen der Angebotsauswertung von der Auftraggeberin bei den drei wirtschaftlichsten Bietern eine Ortsbesichtigung im angegebenen Atelier/Werkstatt sowie im Sicherheitsraum für die Restaurierungsarbeiten durchgeführt, um die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu überprüfen. Diese Ortsbesichtigung wird voraussichtlich im Zeitraum vom 25. bis 29. März 2019 erfolgen.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
04.02.2019