Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
A20- Instandsetzung Dammabsackung bei Tribsees- A 20 LAP Langsdorf
0330-554-41078-2019-324
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen (45112710)
Bauauftrag
Garten-und Landschaftsbau / Tiefbau
300.000,00
EUR Euro
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen (45112710)
Vorpommern-Rügen (DE80L)
Tribsees
Abriss von landw. Siloanlagen, Baum- und Strauchpflanzungen, Herstellen von Sanddünen
300.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
60
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§6a EU VOB/A
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Auftragswertes
Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Vorinformation vom 01.11.2018
nein
2018/S 212-483731
26.02.2019
11:00
- Deutsch (DE)
21.03.2019
26.02.2019
11:00
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V - 18059 Rostock - Erich-Schlesinger-Straße 35 / Raum 738
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 golt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(vgl. § 160 Abs. 3 GWB)
30.01.2019