Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles, abbildendes IR-Fernerkundungssystem zur Ferndetektion von Gefahrstoffen
B 19.16 - 7063/18/VV : 1
Gasanalysegeräte (38432100)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung: Lieferung von mobilen, abbildenden IR-Fernerkundungssystem zur schnellen Ferndetektion von Gefahrstoffen
5.041.950,00
EUR Euro
Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung (35720000)
Gasspürgeräte (38431100)
DEUTSCHLAND (DE)
Mannheim, Stadtkreis (DE126)
München, Kreisfreie Stadt (DE212)
BERLIN (DE3)
HAMBURG (DE6)
Köln (DEA2)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Leipzig (DED5)
Bonn, Köln, Hamburg, München, Mannheim, Leipzig, Dortmund, Berlin
Zwölf IR-Fernerkundsgeräte und Zubehör, davon Festbestellmenge (Mindestabnahmemenge): acht Komplettsysteme (Fernerkundungssystem mit allem erforderlichen Zubehör)
Der Rahmenvertrag umfasst auch Schulungen und Service-/Wartungsleistungen.
17.07.2019
16.07.2021
Die RV verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils ein Jahr, wenn die Höchstbestellmenge nicht ausgeschöpft ist und die Auftraggeberin die RV nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit kündigt.
nein
nein
Die Zuschlagkriterien sind in der Vergabeunterlage VU 01, Abschn. D ausführlich erläutert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die »Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende« ist von Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_ Die Bieterin reicht hierzu die (mindestens in Textform nach § 126b BGB) unterzeichnete »Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« (VU 11), ggf. durch zusätzliche Erklärungen ergänzt, ein. Bei Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB) erfolgt der Ausschluss der Bieterin, bei fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB) oder durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bei Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerinnen muss die »Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« für jedes Unternehmen vorliegen.
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 01 - Vergabeunterlage« (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.
Die »Anlage Unternehmensdaten« (VU 10) ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Eignungskriterium Mindestumsatz im letzten Wirtschaftsjahr.
Bei Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerinnen muss die »Anlage Unternehmensdaten« für jedes Unternehmen vorliegen.
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 01 - Vergabeunterlage« (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.
Zwingend geforderte Mindeststandards:
Die Bieterin muss im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 10.000.000 € getätigt haben.
Die Bieterin muss fachkundig und leistungsfähig sein. Die Bieterin weist ihre fachliche und wirtschaftliche Eignung nach durch:
- Mindestzahl an Mitarbeitern
- Nachweis von Referenzen (Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Komponenten); Angabe des Werts der Leistung (in €) oder alternativ gelieferte Stückzahl; Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung; Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin (inkl. Kontaktdaten) der Leistung)
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems
- Kurzdarstellung des für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensteils)
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 01 - Vergabeunterlage« (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.
Zwingend geforderte Mindeststandards:
- Beschäftigung von mindestens 3 Mitarbeitern in Vollzeit
- mindestens eine bedingungsgemäße Referenz, eine Obergrenze gibt es nicht. edingungsgemäße Referenzen beziehen sich auf Liefer- oder Entwicklungsleistungen von IR-Fernerkundungssystemen für gasförmige Stoffe. Referenzen von Entwicklungsleistungen sind bedingungsgemäß, wenn diese zur Entwicklung kommerziell verfügbarer Produkte führten, die Entwicklung unternehmensextern beauftragt oder gefördert wurde und durch den Nachweis einer weiteren Referenz über eine Lieferleistung mit einem Auftragswert vergleichbar dieser Ausschreibung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieterin belegt wird. Die Referenz soll sich auf Liefer- oder Entwicklungsleistungen beziehen, die innerhalb der letzten drei Jahre (vor Veröffentlichung der Ausschreibung) erfolgt sind.
Jede aufgeführte Referenz muss folgenden formalen Anforderungen erfüllen:
- Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter An-gabe der Komponenten)
- Angabe des Werts der Leistung (in €) oder alternativ gelieferte Stückzahl
- Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung
- Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin (inkl. Kontaktdaten) der Leistung
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar.
- leistungsfähigen Kundendienst und Service, nachzuweisen durch Kurzdarstellung des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
12.03.2019
11:30
- Deutsch (DE)
16.07.2019
12.03.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Neben den von der Vergabestelle bereitgestellten Formularen, sind von der Bieterin zur Angebotsabgabe weitere Dokumente und Nachweise einzureichen. Diese sind von ihr selbst zu erstellen oder beizubringen. Eine abschließende Auflistung der, für die Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente und Nachweise, ist der Vergabeunterlage (VU 1), Abschn. B 3.1 zu entnehmen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.01.2019
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