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Ausschreibungsdetails

Mobiles, abbildendes IR-Fernerkundungssystem zur Ferndetektion von Gefahrstoffen (B 19.16 - 7063/18/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.02.2019 (letzte Änderung am 18.02.2019)

12.03.2019 11:30

12.03.2019 11:30

B 19.16 - 7063/18/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

18.02.2019 16:19

2019/S 023-049749

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2740
Fax:+49 2289910610-2740

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Mobiles, abbildendes IR-Fernerkundungssystem zur Ferndetektion von Gefahrstoffen

B 19.16 - 7063/18/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Gasanalysegeräte (38432100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung: Lieferung von mobilen, abbildenden IR-Fernerkundungssystem zur schnellen Ferndetektion von Gefahrstoffen

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

5.041.950,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung (35720000)

Gasspürgeräte (38431100)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Mannheim, Stadtkreis (DE126)

München, Kreisfreie Stadt (DE212)

BERLIN (DE3)

HAMBURG (DE6)

Köln (DEA2)

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)

Leipzig (DED5)

Bonn, Köln, Hamburg, München, Mannheim, Leipzig, Dortmund, Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Zwölf IR-Fernerkundsgeräte und Zubehör, davon Festbestellmenge (Mindestabnahmemenge): acht Komplettsysteme (Fernerkundungssystem mit allem erforderlichen Zubehör)

Der Rahmenvertrag umfasst auch Schulungen und Service-/Wartungsleistungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

17.07.2019

16.07.2021

Die RV verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils ein Jahr, wenn die Höchstbestellmenge nicht ausgeschöpft ist und die Auftraggeberin die RV nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit kündigt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagkriterien sind in der Vergabeunterlage VU 01, Abschn. D ausführlich erläutert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die »Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende« ist von Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_ Die Bieterin reicht hierzu die (mindestens in Textform nach § 126b BGB) unterzeichnete »Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« (VU 11), ggf. durch zusätzliche Erklärungen ergänzt, ein. Bei Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB) erfolgt der Ausschluss der Bieterin, bei fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB) oder durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

Bei Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerinnen muss die »Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« für jedes Unternehmen vorliegen.

Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 01 - Vergabeunterlage« (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die »Anlage Unternehmensdaten« (VU 10) ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Eignungskriterium Mindestumsatz im letzten Wirtschaftsjahr.

Bei Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerinnen muss die »Anlage Unternehmensdaten« für jedes Unternehmen vorliegen.

Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 01 - Vergabeunterlage« (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.

Zwingend geforderte Mindeststandards:

Die Bieterin muss im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 10.000.000 € getätigt haben.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Bieterin muss fachkundig und leistungsfähig sein. Die Bieterin weist ihre fachliche und wirtschaftliche Eignung nach durch:

- Mindestzahl an Mitarbeitern

- Nachweis von Referenzen (Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Komponenten); Angabe des Werts der Leistung (in €) oder alternativ gelieferte Stückzahl; Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung; Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin (inkl. Kontaktdaten) der Leistung)

- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems

- Kurzdarstellung des für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensteils)

Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 01 - Vergabeunterlage« (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.

Zwingend geforderte Mindeststandards:

- Beschäftigung von mindestens 3 Mitarbeitern in Vollzeit

- mindestens eine bedingungsgemäße Referenz, eine Obergrenze gibt es nicht. edingungsgemäße Referenzen beziehen sich auf Liefer- oder Entwicklungsleistungen von IR-Fernerkundungssystemen für gasförmige Stoffe. Referenzen von Entwicklungsleistungen sind bedingungsgemäß, wenn diese zur Entwicklung kommerziell verfügbarer Produkte führten, die Entwicklung unternehmensextern beauftragt oder gefördert wurde und durch den Nachweis einer weiteren Referenz über eine Lieferleistung mit einem Auftragswert vergleichbar dieser Ausschreibung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieterin belegt wird. Die Referenz soll sich auf Liefer- oder Entwicklungsleistungen beziehen, die innerhalb der letzten drei Jahre (vor Veröffentlichung der Ausschreibung) erfolgt sind.

Jede aufgeführte Referenz muss folgenden formalen Anforderungen erfüllen:

- Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter An-gabe der Komponenten)

- Angabe des Werts der Leistung (in €) oder alternativ gelieferte Stückzahl

- Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung

- Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin (inkl. Kontaktdaten) der Leistung

- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar.

- leistungsfähigen Kundendienst und Service, nachzuweisen durch Kurzdarstellung des Unternehmens.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.03.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

16.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.03.2019

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Neben den von der Vergabestelle bereitgestellten Formularen, sind von der Bieterin zur Angebotsabgabe weitere Dokumente und Nachweise einzureichen. Diese sind von ihr selbst zu erstellen oder beizubringen. Eine abschließende Auflistung der, für die Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente und Nachweise, ist der Vergabeunterlage (VU 1), Abschn. B 3.1 zu entnehmen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

30.01.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

18.02.2019


18.02.2019




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