Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Archivmappen Bundesarchiv 2019-2022
341-2019-0001
Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe (22800000)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von Archivmappen im DIN A 4- und Folioformat
Berlin (DE300)
Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Märkisch-Oderland (DE409)
Standorte in 12205 Berlin, 56075 Koblenz, 95445 Bayreuth, 79115 Freiburg, 53757 Sankt Augustin und 15366 Hoppegarten.
Mindestbestellmenge 623.000 Stück, geschätzte Bestellmenge 1.670.000 Stück, Maximalbestellmenge 1.998.000 Stück, in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Preis
01.04.2019
31.03.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung inklusive Umsatz der letzten drei jahre
Eigenerklärungen
bspw. über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie Zahlung von Steuern,
Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Nichtbeschäftigung illegaler
Arbeitskräfte, bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2
UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben, der
den Vergabeunterlagen beiliegt.
Zwei Archiv-Referenzen die nach Art und Umfang vergleichbar sind
Vorlage von Mustern
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
05.03.2019
11:00
- Deutsch (DE)
19.04.2019
05.03.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen
Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/e
spd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76,
53123 Bonn,
zu richten.
29.01.2019