Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=236248Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Zustellung von versicherten Paketen bis 500 Euro Warenwert je Paket (Los 1) sowie Abholung und Zustellung von versicherten Paketen über 500 Euro bis 750 Euro Warenwert je Paket (Los 2)
ZI5-X-644c/17
Paketzustellung (64121200)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Abholung und Zustellung von versicherten Paketen bis 500 Euro Warenwert je Paket (Los 1) sowie Abholung und Zustellung von versicherten Paketen über 500 Euro bis 750 Euro Warenwert je Paket (Los 2)
Ja
maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
2
Abholung und Zustellung von versicherten Paketen bis 500 Euro Warenwert je Paket
Paketzustellung (64121200)
Paketpostdienste (64113000)
DEUTSCHLAND (DE)
92637 Weiden, Zustellung und Retourenabwicklung bundesweit und international
Leistungsgegenstand ist die Abholung und Zustellung von versicherten Paketen bis 500 Euro Warenwert (Valoren Klasse 2; Zeitschriften). Der Auftragnehmer holt die Pakete bei dem vom Auftraggeber separat beauftragten Fulfillment-Dienstleister ab und stellt die Pakete an die Adressaten (Kunden des Auftraggebers) zu. Des Weiteren wickelt der Auftragnehmer etwaige Retouren ab. Der Auftragnehmer holt die Sendungen, die bereits mit Paketaufklebern (Adresse, Strichcode etc.) versehen sind, mehrmals arbeitstäglich bei dem Fulfillment-Dienstleister ab. Es wird geschätzt, dass täglich 3–4 Abholungen vorgenommen werden müssen.
01.04.2019
31.12.2021
Siehe Ziffer II.2.11)
ja
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um 1 Jahr verlängert werden. Die Option erlischt, wenn der Auftraggeber diese nicht bis spätestens zum 30.11.2021 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich ausübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen; insbesondere findet § 625 BGB keine Anwendung.
nein
Abholung und Zustellung von versicherten Paketen über 500 Euro bis 750 Euro Warenwert je Paket
Paketzustellung (64121200)
Paketpostdienste (64113000)
DEUTSCHLAND (DE)
92637 Weiden, Zustellung und Retourenabwicklung bundesweit und international
Leistungsgegenstand ist die Abholung und Zustellung von versicherten Paketen über 500 Euro bis 750 Euro Warenwert (Valoren Klasse 2). Der Auftragnehmer holt die Pakete bei dem vom Auftraggeber separat beauftragten Fulfillment-Dienstleister ab und stellt die Pakete an die Adressaten (Kunden des Auftraggebers) zu. Des Weiteren wickelt der Auftragnehmer etwaige Retouren ab. Der Auftragnehmer holt die Sendungen, die bereits mit Paketaufklebern (Adresse, Strichcode etc.) versehen sind, mehrmals arbeitstäglich bei dem Fulfillment-Dienstleister ab. Es wird geschätzt, dass täglich 3–4 Abholungen vorgenommen werden müssen.
01.04.2019
31.12.2021
Siehe Ziffer II.2.11)
ja
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um 1 Jahr verlängert werden. Die Option erlischt, wenn der Auftraggeber diese nicht bis spätestens zum 30.11.2021 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich ausübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen; insbesondere findet § 625 BGB keine Anwendung.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs.4 Nr. 1 bis 2 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB sowie nach den in § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungen oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise/ Bescheinigungen vorzulegen.
1.2 Nachweis der erlaubten Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder durch Vorlage der Kopie über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder durch Vorlage eines anderen Nachweises der erlaubten Berufsausübung.
1.3. Eigenerklärung über die erlaubte Berufsausübung in Bezug auf die fristgerechte Erfüllung der Anzeigepflicht gemäß § 36 PostG gegenüber der Regulierungsbehörde.
2.1 Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden (einschließlich Schäden durch Verletzung von Datenschutzvorschriften) aufweist.
Für den Fall, dass eine solche Versicherung bei Angebotsabgabe nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird. Im Falle von Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Das Vorliegen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
2.2 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erbringung von Paketzustelldiensten) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2017, 2016, 2015)
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.02.2019
10:00
- Deutsch (DE)
01.04.2019
25.02.2019
10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
1. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen, dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
2. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur e-Vergabe-Plattform finden Sie unter https://www.evergabe-online.de. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160
Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
25.01.2019