Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung der Beilage APuZ
B 17.31 - 9209/18/VV : 1
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Druck und Lieferung der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte" für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Es handelt sich um die Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Publikation "Aus Politik und Zeitgeschichte", die der Wochenzeitung "Das Parlament" beigelegt wird. "Aus Politik und Zeitgeschichte" erscheint mit zurzeit 27, ggf. auch mit 28 Ausgaben im Jahr. Die Beilage hat jeweils einen Umfang von 32, 40, 48, 56 oder 64 Seiten je Ausgabe und wird jeweils mit einer Auflage von ca. 66.000 Expl. gedruckt. Zusätzlich erscheint einmal im Jahr das Jahresinhaltsverzeichnis des Vorjahres mit einem Umfang von 24 Seiten und einer Auflage von ca. 58.000 Expl. Die Jahresbände aller Ausgaben wurden bisher in einer Auflage von 1.000 Exemplaren gefertigt. Bei Bedarf sind von einzelnen Ausgaben Nachdrucke erforderlich. Bisher wurden pro Jahr von ca. 20 Ausgaben Nachdrucke mit einer Auflage von jeweils 1.000, 1.500, 2.000, 3.000 oder 5.000 Exemplaren hergestellt und geliefert.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre abgeschlossen. Die Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung enden mit Abschluss aller Leistungen, die für die letzte in der gültigen Vertragslaufzeit erscheinende Publikation vereinbart wurden. Beide Vertragsparteien sind unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
Weder die Auftraggeberin noch der Bedarfsträger garantieren während der Vertragslaufzeit eine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Preis
01.04.2019
31.03.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
b) Referenzen
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, wenn sie den Druck und die Verarbeitung von Publikationen umfassen, die folgende Merkmale aufweisen:
rückstichgeheftete Broschüre (mindestens 40 Seiten), Format DIN A5 bis DIN A4
Auflagenhöhe mindestens 50.000 Exemplare, Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Titel und Beschreibung (Art der Publikation, Seitenumfang),
Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend),
Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Druck etc.), e ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter benannten Referenzobjekte beim Referenzgeber in allen Angaben zu verifizieren.
Wurden Unterauftragnehmer beteiligt und wenn ja, für welche Leistungsteile?
Für die Referenzen ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.02.2019
11:30
- Deutsch (DE)
29.03.2019
25.02.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, ist dem Angebot folgendes beizufügen:
a) Technische Datenblätter und Muster für das angebotene Material
Mit dem Angebot sind für die angebotenen Materialien alle technischen Datenblätter sowie die dazugehörigen Muster einzureichen.
b) Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine formlose Erklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
c) Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt des BMI. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
24.01.2019