Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Messeauftritte auf den IGW-Veranstaltungen 2020 und 2021
123-02.05-20.0254-18-II-E
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Messeauftritte auf den IGW-Veranstaltungen 2020, 2021 sowie optional 2022
BERLIN (DE3)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
IGW-Berlin
und
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Auftragsgegenstand ist die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Messeauftritts der Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GBÖLN) sowie die Planung und der Auf- und Abbau einer Hallenbühne für die sogenannte Biohalle auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in den Jahren 2020 und 2021. Für den Messauftritt im Jahr 2022 besteht die Option zur Vertragsverlängerung. Zum Vertragsgegenstand gehören auch der Messebau, Maßnahmen zur effizienten und interaktiven Besucheransprache sowie die hiermit verbundene Öffentlichkeits-, Presse- und Medienarbeit. Des Weiteren ist in enger Absprache mit den Akteuren der Biohalle für jedes Jahr ein Hallenbühnenprogramm zu planen und zu realisieren.
01.08.2019
30.06.2021
Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung bis spätestens 30.02.2021 einmalig bis zum 30.06.2022 zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Das Optionsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Wahrnehmung der Option.
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Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand einer Rangfolge, die sich aus der Summe aller erreichten Bewertungspunkte im Teilnahmewettbewerb ergibt. Die Bewerber auf den ersten fünf Plätzen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Bei einer Punktgleichheit auf dem fünften Platz, wird der Bewerber aufgefordert, welcher im Kriterium B1 die höchste Punktzahl erreicht hat. Im Falle einer erneuten Punktegleichheit wird das Kriterium B2 und anschließend B3 herangezogen.
ja
Verlängerungsoption, vgl. Punkt II.2.7).
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe www.evergabe-online.de)
Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe www.evergabe-online.de)
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe www.evergabe-online.de)
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Referenzen
Der Bewerber weist seine Eignung mithilfe geeigneter Referenzen (mindestens eine) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, einer kurzen Darstellung des ausgeführten Dienstleistungsauftrages sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (möglichst inkl. Ansprechpartner/in und Kontaktdaten), nach.
Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenen Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können und müssen mindestens die Erfüllung der bei den Bewertungskriterien (vgl. Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) aufgeführten Anforderungen belegen. Wesentliche Dienstleistungen sind solche aus den u. g. Erfahrungsbereichen. Der Bewerber hat die Möglichkeit, je u. g. Erfahrungsbereich maximal drei Punkte zu erhalten. Sofern eine eingereichte Referenz gleichzeitig verschiedene der genannten Erfahrungsbereiche abdeckt, wird diese bei jedem der nachfolgend aufgeführten Erfahrungsbereiche berücksichtigt.
- Erfahrungen in der Konzipierung und Durchführung von vergleichbaren Messeauftritten,
- Kenntnisse des ökologischen Landbaus, der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Produkte sowie der Strukturen in Deutschland anhand von mindestens zwei der vier genannten Bereiche,
- Erfahrungen in der Presse- und Medienarbeit mit der Zielgruppe Verbraucher.
• Umweltmanagementmaßnahmen
Der Bewerber weist strukturierte Umweltmanagementmaßnahmen, etwa nach ISO 14001, EMAS II oder anderen (auch eigene) Kriterien nach. Es ist eine entsprechende Zertifizierung; alternativ eine Beschreibung der eigenen Standards zum Umweltmanagement nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
21.02.2019
12:00
26.02.2019
- Deutsch (DE)
31.07.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Information der nicht berücksichtigten Bewerber gemäß § 134 GWB und eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an die maximal fünf geeignetsten Bewerber durch die ZV-BMEL (siehe II.2.9)). Diesen Bewerbern werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe die verbindlichen Daten des Angebotsschlusses und der Bindefrist mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen stehen schon während des Teilnahmewettbewerbs auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes als Ansichtsexemplar zur Verfügung.
- Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.1) benannte Kontaktstelle zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bewerbern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Bewerber sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Teilnahemantragsfrist mögliche Informationen abzurufen. Nutzer der e-Vergabe-Plattform erhalten per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten! Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht.
- Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind der "Übersicht über einzureichende Unterlagen:
Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
- Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
22.01.2019