Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
https://www.vergabe.bayern.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf,HWS - ökologische Maßnahmen, Mäharbeiten Polder Parkstetten-Reibersdorf 2019-2023
M-007-19
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Dienstleistungen
Mäharbeiten von Deichböschungen und Wiesenflächen im Polder Parkstetten-Reibersdorf 2019 - 2023
Straubing-Bogen (DE22B)
94365 Parkstetten
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- ca. sechsmalige Mahd pro Jahr von Deichböschungen, Deichhinterwegsböschungen und Wiesenflächen, über 5 Jahre, mit zu bearbeitenden Flächengrößen zwischen 2.000 und 30.000 m² pro Mahdgang
- ca. 1.400 m Spundwand freistellen sechsmalig pro Jahr, über 2 Jahre
Preis
01.04.2019
30.09.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 EU), ergänzt um aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). (Gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht)
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §123 und § 124 GWB
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124EU), ergänzt um Angaben entsprechend der folgenden Punkte b) bis f):
b) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
c) Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte des Bewerbers
d) Erklärung des Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und technischer Ausrüstung über die der Bewerber für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
e) Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, derer sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist mit der Bewerbung vorzulegen.
f) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten. Es sind Referenzen für die Ausführung von Mäharbeiten von Böschungs- und Wiesenflächen anzugeben.
Für jede Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- Bezeichnung und Beschreibung der Leistung
- Auftragswert
- Erbringungszeitraum
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie eine Bescheinigung des
Auftraggebers
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
01.03.2019
10:00
- Deutsch (DE)
30.04.2019
01.03.2019
10:00
siehe Punkt I.1
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
a) Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
a1) Bewerbergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt III.9 ausdrücklich hingewiesen.
Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit erfüllen.
a2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten / der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1 bis Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein Bewerber als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen Angebote sind über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind nicht erwünscht. Eine Verweisung auf frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EUweiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen, die nicht 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Bieterfragen werden ausschließlich auf der unter I.3 genannten Vergabeplattform eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst zu informieren.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
28.01.2019