Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=234609
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe in Gommern und Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung
ZVS/75/002/19
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Dienstleistungen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Gommern und Theeßen sowie teilweise den Transport und die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle.
Ja
alle Lose
Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Gommern sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Jerichower Land (DEE06)
Gommern
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Gommern. Die angenommenen Abfälle sind überwiegend zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren und teilweise auch in Eigenregie zu entsorgen.
Preis
01.04.2019
31.12.2020
Es besteht gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers).
nein
nein
Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Jerichower Land (DEE06)
Theeßen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Theeßen. Die angenommenen Abfälle sind überwiegend zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren und teilweise auch in Eigenregie zu entsorgen.
Preis
01.04.2019
31.12.2020
Gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen kabb die Leistung einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers).
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
2. Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit
3. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
4. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Die Bedingungen des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.02.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2019
18.02.2019
15:00
Landkreis Jerichower Land , Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
18.01.2019