Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=234147Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträger "Nachhaltige regionale Innovationsinitiativen"
04514-7/5 (2018)
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Dienstleistungen
Projektträgerschaft "Nachhaltige regionale Innovationsinitiativen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
DEUTSCHLAND (DE)
Die Projektträgerschaft unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF, auch Auftraggeber (AG) genannt, bei der Koordination, Durchführung, Neu- und Weiter-entwicklung von Förderprogrammen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Förderung der Entwicklung und Erschließung regionaler Innovationspotenziale in strukturschwachen Regionen.
Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des AG bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien, die Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen bereits laufender sowie zukünftiger Programme ausgewählt und gefördert werden, einschließlich des Monitorings und die Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.
Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Förderprogramme und Aktivitäten verbleiben im BMBF. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.
01.04.2019
31.03.2022
Es besteht die Option einer Verlängerung des Rahmenvertrags durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Aufgaben während der gesamten Vertragslaufzeit beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO). Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Beleihung.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII "Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF")
- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Um den in dieser Projektträgerschaft adressierten grundsätzlich neuartigen Fördermaßnahmen, der sich auch fortwährend weiterentwickelnden Bedarfe der regionalen Innovationsinitiativen und der sich dazu ändernden Förderinstrumente Rechnung zu tragen, beträgt die Vertragslaufzeit drei Jahre und der optionale Verlängerungszeitraum bis zu zwei weitere Jahre.
ja
25.02.2019
09:00
- Deutsch (DE)
31.05.2019
25.02.2019
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriftender §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird daraufhingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
18.01.2019