Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Umrüstung der Audioinfrastruktur des Parlamentsfernsehens
ZT6-1133-2018-284-16-PuK4
Installation von Audiogeräten (51313000)
Lieferauftrag
Gegenstand der Ausschreibung ist die Umrüstung der Audioinfrastruktur des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages.
Der Auftragnehmer muss das Audionetzwerk so erneuern, dass die Audiosignale aus den Sitzungssälen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages und dem TV-Studio betriebssicher und mit einer hohen Verfügbarkeit übertragen werden können. Dies ist ein zentraler Aspekt der Umrüstung. Die Unabhängigkeit des Audionetzwerks vom Netzwerk der Kamera-Signale muss erhalten bleiben.
Die neue Audioinfrastruktur muss kompatibel sein zur Videoinfrastruktur des Parlamentsfernsehens, die 2015 auf den HD-Standard 1080i/50; 1,485 Gbit/s umgerüstet wurde.
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Der AN muss die neue Audioinfrastruktur als Gesamtsystem erstellen und ihre Betriebsbereitschaft herbeiführen. Er muss folgende technische Bereiche umrüsten:
• Zuführungsnetzwerk für die Audiosignale (Audionetzwerk) aus den diversen Sitzungssälen inklusive Dolmetschersignalen, Multimedia und Datensignalen
• Tontechnik in vier Fernsehregieräumen und in der Nachbearbeitung (NB)
• Tontechnik in einem TV-Studio und zugehörige Tonregie
• Zentrale Kommandoanlage (KDO, Intercom)
• Zentrales Audiorouting (Kreuzschiene und Verteilung)
Der AN hat bis spätestens 30. August 2019 für die gesamte Anlage die Betriebsbereitschaft zu erklären.
Preis
30.08.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 4.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Umrüstung einer Audioinfrastruktur, zum Beispiel Regien und Mischpult in Tonregie und Audionetzwerk (Übertragung von diversen Standorten). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Mindestens 10 Mitarbeiter (einschließlich Projektleiter und Montageleiter) im fernseh- und broadcasttechnischem Bereich.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Blockschaltbild/Prinzipschaltbild der geplanten Umrüstung der Audioinfrastruktur gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die zentralen Komponenten müssen enthalten sein.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter über Erfahrung mit der Umrüstung einer Audioinfrastruktur oder einem vergleichbaren Projekt in den letzten fünf Jahren verfügt.
- Eigenerklärung, dass der für die Leistungserbringung vorgesehene Montageleiter über Erfahrung mit der Umrüstung einer Audioinfrastruktur oder einem vergleichbaren Projekt in den letzten fünf Jahren verfügt.
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
07.03.2019
12:00
- Deutsch (DE)
30.04.2019
07.03.2019
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.01.2019
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