Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=233702Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung von Landesbediensteten an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt
MB-35-2019/01
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200)
Dienstleistungen
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung von Landesbediensteten an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Es ist beabsichtigt, für das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Landesschulamt die vorgenannten Leistungen nach GWB Teil 4 zu vergeben, u. a. die Beratung des Auftraggebers bei Fragen des Arbeitsschutzes und Arbeitsemedizin die Beschäftigten betreffend.
Einsatzorte sind die Schulstandorte.
Qualitätskriterium
Name: Arbeitsmedizinische Betreuung / Gewichtung: 250
Qualitätskriterium
Name: Arbeitssicherheitstechnische Betreuung / Gewichtung: 250
Qualitätskriterium
Name: Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention / Gewichtung: 150
Preis
Gewichtung: 350
01.01.2020
31.12.2024
Verlängerungsoption maximal 2 Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 3 ASiG, Qualifikation nach § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2.
§§ 6 und 11 ASiG sowie § 5 ff ArbSchG, Qualifikation nach § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2.
siehe Vergabeunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
25.02.2019
12:00
- Deutsch (DE)
23.04.2019
26.02.2019
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
11.01.2019