Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Systemen zur Lagerung von Gefahrstoffen
B 16.30 - 8124/17/VV : 3
Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen (44600000)
Lieferauftrag
Lieferung von verschiedenen Depots und Schränken für die Lagerung
von Gefahrstoffen
Ja
alle Lose
Gaslager außen
Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen (44600000)
DEUTSCHLAND (DE)
Lieferung von bis zu 300 Gasflaschenlagern außen für Druckgasflaschen (davon ein Festbestellanteil in Höhe von 10 % der Gesamtmenge)
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
nein
nein
Umweltschrank
Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen (44600000)
DEUTSCHLAND (DE)
Lieferung von bis zu 300 Umweltschränken für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Kleingebinden (davon ein Festbestellanteil in Höhe von 10 % der Gesamtmenge)
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
nein
nein
Gefahrstofflager
Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen (44600000)
DEUTSCHLAND (DE)
Lieferung von bis zu 240 Depots für die Lagerung von flüssigen
Gefahrstoffen im Freien (davon ein Festbestellanteil in Höhe von 10 % der Gesamtmenge)
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Anlage "Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes" ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Bieter müssen eine Eignung für die Erstellung von Katalogdaten besitzen.
Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter infrage, der in der Lage und bereit ist elektronische Katalogdaten in den geforderten Standards bereitzustellen und an der elektronischen Auftragsabwicklung über das Kaufhaus des Bundes
teilzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.02.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.04.2019
26.02.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.02.2019