Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung
B 13.10 - 9025/17/VV : 1
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung für unterstützende Tätigkeiten des mittleren (Los 1), gehobenen (Los 2) und höheren Dienstes (Los 3) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer/-innen erfolgt bundesweit.
Ja
alle Lose
Arbeitnehmerüberlassung (mittlerer Dienst)
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Arbeitnehmerüberlassung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (mittlerer Dienst)
01.05.2019
30.04.2023
nein
nein
Arbeitnehmerüberlassung (gehobener Dienst)
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Arbeitnehmerüberlassung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (gehobener Dienst)
01.05.2019
30.04.2023
nein
nein
Arbeitnehmerüberlassung (höherer Dienst)
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Arbeitnehmerüberlassung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (höherer Dienst)
01.05.2019
30.04.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Nachweis über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 2 Absatz 5 Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) (Ausschlusskriterium)
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohnes. Reichen Sie eine Erklärung ein, dass Ihr Unternehmen die Regelungen des Mindestlohngesetzes einhält (Ausschlusskriterium).
Angaben zum Umsatz:
Es ist die Höhe des Umsatzes der Jahre 2015 bis 2017, der mit Arbeitnehmerüberlassungen erzielt wurde, anzugeben. Bei den einzelnen Losen darf der Jahresumsatz die folgenden Beträge nicht unterschreiten:
Los 1 = 82.000.000,-- Euro,
Los 2 = 46.000.000,-- Euro,
Los 3 = 6.000.000,-- Euro.
Im Falle, dass zwei Lose angeboten werden, beträgt der geforderte Jahresumsatz die Summe aus den beiden Losen; werden alle Lose angeboten, beträgt der geforderte Jahresumsatz die Summe aus allen Losen (= 134.000.000,-- Euro) (Ausschlusskriterium).
Referenzliste
Bitte legen Sie eine Liste von Kunden bei, für die Ihr Unternehmen eine mit der hier zu vergebenden, vergleichbaren Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Es müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Los vorgelegt werden. Eine der Referenzen muss als Entleiher eine öffentlich-rechtliche Institution (Behörde des Bundes, der Länder oder der Kommune, bundes- oder landesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts) ausweisen (Ausschlusskriterium).
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Die Referenzen dürfen nicht älter als 4 Jahre sein (Stichtag ist der Tag des Endes der Angebotsfrist) und müssen sich auf Arbeitnehmerüberlassung beziehen. An die überlassenen Arbeitnehmer müssen pro Los die gleichen Anforderungen gestellt worden sein wie in dieser Ausschreibung (siehe "Leistungsbeschreibung"). In der Summe muss die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer mindestens
• im Falle von Los 1= 500 Leiharbeitnehmer (davon 50 an eine öffentlich -rechtliche Institution)
• im Falle von Los 2= 200 Leiharbeitnehmer (davon 20 an eine öffentlich- rechtliche Institution) und
• im Falle von Los 3= 25 Leiharbeitnehmer (davon 5 an eine öffentlich-rechtliche Institution) betragen.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in tabellarischer Form zusammen:
• Name des Auftraggebers (kann auch anonymisiert erfolgen z.B. Landesbehörde oder Unternehmen der Finanzbranche)
• Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer/-innen
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen
• Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit
Bietergemeinschaften und Drittunternehmer
Bietergemeinschaften sowie der Einsatz von Drittunternehmen sind zugelassen.
§ 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
a) Bietergemeinschaften
(siehe "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" Punkt 3.1)
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind für jedes Mitglied mit dem Angebot einzureichen:
• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. beiliegendem Vordruck. Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und muss zusammen mit dem Angebot vorgelegt werden! Zur Wahrung der Angebotsfrist genügt eine Kopie / Scan / Fax des Originals; das Original ist umgehend auf dem Postweg nachzureichen
• Erklärung mit Angaben zu Unternehmensdaten
• Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohnes
• unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 2 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), sofern Leiharbeitnehmer dieses Mitglieds der Bietergemeinschaft überlassen werden soll,
• Referenzliste
Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. beiliegendem Vordruck abgeben,
• in der die einzelnen Mitglieder genannt sind
• in der ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt wird
• in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten
b) Drittunternehmer
(Definition siehe "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" Punkt 3.2)
Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistung auf Drittunternehmer sind für jedes Drittunternehmen einzureichen:
• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. beiliegendem Vordruck. Der Vordruck ist vom Drittunternehmer zu unterzeichnen und muss wieder vorgelegt werden! Zur Wahrung der Angebotsfrist genügt eine Kopie / Scan / Fax des Originals; das Original ist umgehend auf dem Postweg nachzureichen
• Erklärung mit Angaben zu Unternehmensdaten
• Eigenerklärung zur Zahlung des Mindestlohnes
• Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe gem. beiliegendem Vordruck als Nachweis, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des jeweiligen Drittunternehmers zur Verfügung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Die Rahmenvereinbarung soll über eine feste Vertragslaufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden. Darüberhinaus wird eine zweimalige optionale jährliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung benötigt, um eine erhöhte, durch mögliche Flüchtlingswellen in den Jahren 2023 und 2024 ausgelöste stark anwachsende Arbeitsbelastung im BAMF auffangen zu können.
ja
21.02.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.04.2019
21.02.2019
11:46
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.01.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.