Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=232318Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Internetseiten www.rauchfrei-info.de und www.rauch-frei.info
Z2_rauchfrei_2018
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Dienstleistungen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister, der die technische Betreuung und Weiterentwicklung ihrer beiden Internetseiten zur rauchfrei-Kampagne übernimmt. Die Kampagne besteht aus der Erwachsenen-Seite www.rauchfrei-info.de und der Jugendseite www.rauch-frei.info.
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Die Ausschreibung umfasst die technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Internetseiten www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite), zweier Bestandteile einer Kampagne der BZgA zur Förderung des Nichtrauchens.
Dem Auftragnehmer werden insbesondere die folgenden Leistungsbestandteile übertragen:
- Die Backendseitige Zusammenlegung der beiden Webauftritte sowie ein Upgrade auf die aktuellste Version von TYPO 3 sowie die Erstellung der Technischen Dokumentation und des Redaktionshandbuchs
- Die laufende technische Pflege, insbesondere das unverzügliche Einspielen von Patches und Upgrades sowie Software-Upgrades, die Überprüfung der technischen Funktionalitäten, die Gewährleistung der Funktionalität der Webauftritte, Technischer E-Mail-Support etc.
- Technische Konzeption von CMS-Erweiterungen der Webauftritte; Beratung zur technischen Umsetzung von Fachkonzepten, Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie schließlich die technische Umsetzung der Konzepte
- Technische Dokumentation der Weiterentwicklungen und Installationsanleitung
Hinsichtlich der Inhalte und Konzepte ist eine enge Kooperation mit den zuständigen externen Fachredaktionen erforderlich.
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Auftrag mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt mithin 48 Monate. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ziehung der Verlängerungsoption.
ja
Die Suchmaschinenoptimierung der Webauftritte läuft aktuell über einen anderen Vertrag. Es besteht die Möglichkeit, dass die technische Suchmaschinenoptimierung während der Vertragslaufzeit zusätzlich dem Auftragnehmer des hier ausgeschriebenen Vertrages übertragen wird. Insoweit handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ziehung der Option.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a
4. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b
5. Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c
6. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen.
7. Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleitung sowie der Mitarbeiters für die Bereiche Beratung / Konzeption und Design, Anlage 4e
8. Eigenerklärung zu den Vertrags- und Geschäftsverbindungen in der Tabak-, Alkohol-, Pharma- oder Medizinproduktindustrie (fachliche Unabhängigkeit), Anlage 4f
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z.B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c, 4d und 4f zu erbringen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, Anlage 5c.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d
Zu 1: Erforderlich ist mindestens ein Gesamtumsatz von 300.000 € brutto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 150.000 € brutto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Software.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Referenzen zu der fachlich konzeptionellen und technischen Betreuungund Weiterentwicklung eines Online-Portals für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung
2. Referenzen zur technisch konzeptionellen Betreuung und Weiterentwicklung von Online-Portalen oder Fachanwendungen in dem Fachgebiet Gesundheitsförderung und/oder Prävention.
3. Referenzen zur technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3
Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabfragefrist dieser Ausschreibung liegen.
Zu 1.: Mindestens ein Referenzprojekt zu der fachlich konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online- Portals für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der von dem Bieter erbrachten Leistungen muss mind. 50 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss mind. 8 Monate betragen haben.
Zu 2: Mindestens ein Referenzprojekt zu der technisch konzeptionellen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in dem Fachgebiet Gesundheitsförderung/Prävention. Der Umfang der von dem Bieter erbrachten Leistung muss mind. 50 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss mind. 1 Jahr betragen haben.
Zu 3: Mindestens ein Referenzprojekt zu der technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online- Portals und zum Relaunch auf Basis des Content-Management Systems TYPO3. Der Umfang der von dem Bieter erbachten Leistung muss mind. 100 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss mind. 1,5 Jahre betragen haben.
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
22.01.2019
12:00
- Deutsch (DE)
28.02.2019
22.01.2019
12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 7. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Alle Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die Person des Erklärenden ist anzugeben (Textform im Sinne des § 126b BGB).
3. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt. Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen, indem sie unter www.evergabe-online.de hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
4. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Will der Bieter ein abgegebenes Angebot zurücknehmen oder ändern, hat der Bieter - vor Ablauf der Angebotsfrist - das abgegebene Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen. Will der Bieter ein geändertes Angebot abgeben, hat er dieses vor Ablauf der Angebotsfrist neu über die Vergabeplattform einzureichen.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 14.01.2019, 10.00 Uhr gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
21.12.2018