Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV über die DVH der Beilage Aus Politik und Zeitgeschichte
B 17.31 - 9208/18/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Druckvorlagenherstellung der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte" für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung für die Druckvorlagenherstellung der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte" für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) geschlossen. Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehören der Satz, die Druckvorlagenherstellung sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form (barrierefreie PDF-Dateien, ePUB-3-Dateien und Texte als XML-Datei mit DTD, Grafiken und Bilder im TIF- oder JPG-Format).
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.03.2019 bis 28.02.2023 geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von acht Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelauftrag vereinbart wurden. Die Auftraggeberin garantiert keine bestimmten Auftragsvolumina. Es handelt sich um einen Vertrag ohne bestimmte Abnahmemenge.
Preis
01.03.2019
28.02.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die "Anlage_Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Hierzu gehört darüber hinaus die Vorstellung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Ansprechpartners für Beratung und Auftragsabwicklung + Vertreter.
b) Referenzen
Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter benannten Referenzobjekte beim Referenzgeber in allen Angaben zu prüfen und zu verifizieren. Für die Angebotsabgabe ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen.
Referenzobjekt 1 (Nachweis für Satz und technische Erstellung der Druckvorlage)
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz zu benennen. Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Publikationen (Zeitschriften, Hefte oder Broschüren) mit wissenschaftlichem Anmerkungsapparat
- Publikationen mit Mindestseitenumfang 40 Seiten
- Publikation muss mindestens 2 Seiten mit Bildern, Grafiken und/oder Tabellen enthalten
- Der Leistungsumfang der Referenz beinhaltet die Übernahme des Manuskripts, professionelle Satzerstellung (Redaktionssatz, wissenschaftlicher Satz, Anzeigensatz ) und Layout sowie Druckvorlagenherstellung bis zur druckfertigen PDF-Datei
- die Publikation ist periodisch mindestens einmal jährlich erschienen
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Kompetenz Erstellung barrierefreie PDF-Datei)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
- Die barrierefreie PDF-Datei hat einen Umfang von mindestens 40 Seiten
- Die Datei muss mindestens 2 Seiten mit Bildern, Grafiken und/oder Tabellen enthalten
- Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen
- Zusätzlich muss die PDF-Datei durch einen Prüfbericht, der die Einhaltung der Vorgaben der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0" dokumentiert, als barrierefrei verifiziert worden sein.
Referenzobjekt 3 (Nachweis für Kompetenz Erstellung EPUB-3 Datei)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für die Erstellung von EPUB-3-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
- Die Datei hat einen Umfang von mindestens 40 Seiten
- Die Datei muss mindestens 2 Seiten mit Bildern, Grafiken und/oder Tabellen enthalten
- Die Datei entspricht den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung
Zu allen Referenzobjekten sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
Name/Titel der Publikation, Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend), Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Satz, Layout, Druckvorlagenherstellung), Beschreibung der Referenz (Art der Publikation, Seitenumfang, Bild/Grafikmaterial), Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben, Wurden Unterauftragnehmer beteiligt und wenn ja, für welche Leistungsteile?
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
24.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
01.03.2019
24.01.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.12.2018