Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deRegional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 9,RF Berlin,km 160,34 bis 153,419,Streckenbau
S-223-2018-00025
Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
Bauauftrag
BAB 9,RF B,Grundh. Sanier.,Betr.-km 160,34 bis 153,419, Streckenbau
Burgenlandkreis (DEE08)
BAB 9 zwischen AS Droyßig und AS Weißenfels, Sachsen-Anhalt, Landkreis Burgenlandkreis, RF Berlin von Betr.-km 160,340 bis 153,419.
Grobmengen:
-ca. 95.000 m² Rückbau vorhandener Betonoberbau
-ca. 22.000 m² Rückbau vorhandener Asphaltoberbau
-ca. 1.100 m² Rückbau Deck- und Schutzschicht einschl. Abdichtung von vier Bauwerken
-ca. 10.000 m² Rückbau Pflasterbefestigung
-ca. 92.000 m² Fahrbahnerneuerung aus Beton auf ATSuB und Frostschutzschicht, BK 100
-ca. 13.000 m² Asphaltoberbau mit Gussasphaltdeckschicht, BK 100
-ca. 1.100 m² Erneuerung Fahrbahnbelag einschl. Abdichtung auf vier Bauwerken
-ca. 19.500 m² Fahrbahnerneuerung in Asphaltbauweise BK 10
-ca. 13.000 m² Erneuerung und Neubau von LKW-Parkplätzen in Betonbauweise BK 10
-ca. 2.000 m² Erneuerung von PKW-Stellplätzen BK 0,3
-ca. 53.000m²Schichten ohne Bindemittel herstellen
-ca. 120.000 m²Bodenverfestigung mit hydraulischen Bindemitteln herstellen
-ca. 32.000 m² Vorhandene SoB verfestigen
-ca. 7 Stück Anpassung von Notrufsäulenstandorten
-ca. 200 m²Erneuerung von Bauwerkskappen
-ca. 160 m Neubau Lärmschutzwall bis H=3,50 m über OK BAB
-ca. 3000 m SB-Kabel
-ca. 3300 m Kabelschutzrohr
Preis
15.04.2019
15.11.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen:
a) die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
b) die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen müssen in den Vergabeunterlagen spezifiziert werden; sie müssen transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sein.
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten Fällen übersteigen. Die Gründe sind in den Vergabeunterlagen oder in dem Vergabevermerk gemäß § 20 EU anzugeben.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, die gleichzeitig auszuführen sind.
Sind auf einer Rahmenvereinbarung basierende Aufträge infolge eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu vergeben, wird der Höchstjahresumsatz aufgrund des erwarteten maximalen Umfangs spezifischer Aufträge berechnet, die gleichzeitig ausgeführt werden, oder - wenn dieser nicht bekannt ist - aufgrund des geschätzten Werts der Rahmenvereinbarung. Bei dynamischen Beschaffungssystemen wird der Höchstjahresumsatz auf der Basis des erwarteten Höchstumfangs konkreter Aufträge berechnet, die nach diesem System vergeben werden sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und
Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und
seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
d) Angabe des Lieferkettenmanagment- und -
überwachungssystems, das dem Unternehmen zur
Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der
Führungskräfte des Unternehmers, sofern sie nicht als
Zuschlagskriterium bewertet werden;
f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der
Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche
Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
"Die Vergabeunterlagen sind gleichzeitig mit der
Bekanntmachung in elektronischer Form veröffentlicht worden
und können unmittelbar eingesehen werden".
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem
Angebot ausgefüllt einzureichen: Angebots LV im Format D.84
GAEB 90 und pdf, EFB-Preisformblatt 1 oder 2 (bei
Selbstfertigung müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig
übernommen werden), die Erklärungen gem.
Landesvergabegesetz (LVG LSA): Erklärung zur Tariftreue undEntgeltgleichheit, Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: offene
Urkalkulation; Grobablaufplan, Qualifikation des zu
benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen" an Straßen (MVAS), für
Markierungsarbeiten: Eignungsprüfungen, Prüfzeugnisse bzw.
Prüfberichte und Sicherheitsdatenblätter gem. DIN 52900,
Zertifikate (auch für Qualifikation der Unternehmer hinsichtlich
personeller und technischer Ausstattung gem. ZTV M 13).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
07.02.2019
10:00
- Deutsch (DE)
07.02.2019
10:00
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Süd An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Download der Vergabeunterlagen: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes. "Es gelten die Bedingungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt vom 19. November 2012 (GVBi. LSA Nr. 23/2012, S. 536).
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
19.12.2018