Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Risikobewertung
Abschnitt II: Gegenstand
Ad-hoc-Verbraucherbefragungen
123-02.05-20.0244-18-I-D
Wirtschaftsforschung (79311400)
Dienstleistungen
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Ad-hoc-Verbraucherbefragungen zu expositionsrelevanten Themen im Zusammenhang mit dem Lebensmittelverzehr.
1,00
EUR Euro
Berlin (DE30)
In Teilen beim Auftraggeber:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Diedersdorfer Weg 1
12277 Berlin
Hauptsächlich beim Auftragnehmer vor Ort.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Ad-hoc-Verbraucherbefragungen zu expositionsrelevanten Themen im Zusammenhang mit dem Lebensmittelverzehr.
Qualitätskriterium
Name: Angebotskonzept / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium
Name: Durchführungsdauer der Abwicklung eines Einzelauftrages / Gewichtung: 20,00
Preis
Gewichtung: 30,00
Laufzeit in Monaten:
36
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- bzw. Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen bzw. privaten Empfängers ein. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leis-tung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und muss/müssen mindestens Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Markt- und Sozialforschung (insbesondere Telefon- und Online-Befragungen) belegen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.02.2019
12:00
- Deutsch (DE)
02.04.2019
08.02.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Muster und Proben
Muster und Proben müssen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt sein.
Näheres zur Form und zum Inhalt der Arbeitsproben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
C) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
D) Angebote sind ausschließlich elektronisch an die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Das Angebot darf keine zip-Ordner enthalten.
E) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
F) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
G) Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe ist ein Angebotskonzept einzureichen, in welchem sowohl die Umsetzung des Projektes im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsbestandteile als auch der, bei gleichbleibend hohen Qualitätsstandards, realistische Durchführungszeitraum für eine Telefon- bzw. Online-Befragung detailliert darzulegen ist.
H) Arbeitsproben
Aufgaben gemäß Vergabeunterlagen (zu einer Telefonbefragung und einer Online-Befragung).
I) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
J) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
K) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
L) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
31.01.2019
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