Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231785Andere:
Juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle der öffentlichen Hand
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltung von Brunnen, Drainagen und Ableiter SB 1 - 12 sowie Pumpstation Bauermeistervilla, Betrieb der Drainagen SB 1
A 18 1370
Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern (50510000)
Dienstleistungen
Die MDSE betreibt zur Grundwasserflurabstandsregulierung im Stadtgebiet Bitterfeld in 12 Sicherungsbereichen (SB) durchschnittlich 25 - maximal 50 Vertikalfilterbrunnen inkl. Ableitersystemen (SB 2 - 12), ein Drainagesystem mit Pumpen und stationärer Grundwasserbehandlungsanlage (SB 1) sowie eine Pumpstation inkl. Ableitersystem (Park der Chemiearbeiter). Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von regelmäßigen und bedarfsweisen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Durchführung von Störungsbeseitigungen und Instandsetzungen.
Für das Drainagesystem im SB 1 ist vom AN der eigenverantwortliche Betrieb der Anlagen auf Grundlage des Betriebshandbuches durchzuführen. Für die Wartung/Instandsetzung sowie die Störungsbeseitigung hat die MDSE Vorgaben hinsichtlich der max. Stillstandszeiten von Brunnen, der Drainagen und der Pumpstation sowie hinsichtlich max. Reaktionszeiten und Ausführungsfristen ab Anforderung des AG bis zur Umsetzung vom AN vorgegeben.
Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld
Durchführung von Wartungs-/ Instandhaltungsarbeiten an durchschnittlich 25 - maximal 50 Vertikalfilterbrunnen inkl. Ableitersystemen (die Anzahl der in Betrieb befindlichen und damit zu wartenden Brunnen schwankt in Abhängigkeit vom Grundwasserstand im Sicherungsbereich), 2 Drainagen inkl. Pumpwerken und Ableitersystemen zu einer Grundwasserbehandlungsanlage, 1 Pumpstation inkl. Ableitersystemen.
Leistungen: Störungsbeseitigung, regelmäßige Pumpenwartung (reduzierte Stillstandszeiten durch Vorhalten von Ersatzpumpen), turnusmäßige und bedarfsweise Ableiterreinigungen mit Hochdruckspülsaugtechnik, turnusmäßige und bedarfsweise Leistungstests Pumpen (im Prüfstand sowie im eingebauten Zustand) und Brunnen (Prüfung Ergiebigkeit), Einstellung von vom AG vorgegebenen Betriebsregimes an den Brunnen und Pumpwerken, Entsorgung von Spülwässern und Spülschlämmen, Wartung/ Pflege/ Ertüchtigung der Mess- und Steuertechnik der Brunnen und Pumpwerke, Dokumentation und Berichtswesen zu den vorgenannten Leistungen.
Gewährleistung folgender Anlagen-Stillstands-/ Arbeitszeiten:
• Stillstandszeit eines Brunnens oder einer Drainage bei Durchführung einer Ableiterreinigung: Maximal 8 Stunden
• Stillstandszeit eines Brunnens oder eines Pumpwerkes bei Pumpenwartung/-wechsel oder sonstigen Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten: Maximal 4 Stunden
• Stillstandszeit der Wasserfassung im SB 2-5 durch Arbeiten am PW6: Maximal 8 Stunden
• Zeit für Reparatur oder Wartung einer Pumpe nach Ausbau bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (nach Pumpenwechsel): Maximal 3 Werktage
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Gewährleistung folgender Reaktionszeiten:
• Beginn der Störungsbeseitigung: Maximal 2 Stunden ab Anforderung durch den AG (Ankunft auf der Baustelle), unabhängig von den normalen Betriebszeiten des AN
• Überprüfung und/oder Einstellung des Betriebsregimes der Brunnen/der Pumpwerke: Innerhalb 1 Werktag nach Anforderung durch den AG
• Durchführung einer Reparatur / Reinigung der Messtechnik: Innerhalb 3 Werktage nach Anforderung durch den AG
• Durchführung Brunnenwartung, Pumpwerkswartung, Pumpenwechsel: Innerhalb 3 Werktage nach Anforderung durch den AG
• Durchführung Ableiterspülung: Innerhalb 15 Werktage nach Anforderung durch den AG
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Durchführung des eigenverantwortlichen Betriebs der Drainagen SB 1 inkl. zugehöriger Pumpen und Ableitersysteme auf der Grundlage des vorliegenden Betriebshandbuches.
Preis
Laufzeit in Monaten:
24
Eine Verlängerung der Leistungen ist optional für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren möglich.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter ist im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist, eingetragen. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen gem. §§ 123 und 124 GWB liegt unterschrieben vor.
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Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Mindeststandards der Punkte 1. bis 2. von jedem Bieter einzuhalten.
3. Der Bieter erklärt bzw. weist nach, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Schadensfall, abgeschlossen ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestsumme von 1 Mio. EUR beschränkt sein.
4. Mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Wartung/Instandhaltung von Anlagen zur Grundwasserhebung und -ableitung, Projektende 2014 oder später, Projektdauer ≥ 2 Jahre: Mindestens 1 der 2 Referenzprojekte hat einen Mindestauftragswert i.H.v. 100.000 EUR/Leistungsjahr.
5. Mindestens 1 Referenzprojekt im Bereich eigenverantwortlicher Betrieb von Anlagen zur Grundwasserhebung und -ableitung, Projektende 2014 oder später, Projektdauer ≥ 2 Jahre: Mindestens 1 Referenzprojekt hat einen Mindestauftragswert i.H.v. 30.000 EUR/Leistungsjahr.
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Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Mindeststandards des Punktes 3. von jedem Bieter, die Mindeststandards der Punkte 4.bis 5. jeweils von mindestens einem der Bieter zu erbringen.
zu 3. bis 5.) wie vorgenannt
6. Im Unternehmen des Bieters sind mindestens 10 Mitarbeiter fest angestellt.
7. Mindestens einer der im Projektpersonal vorgesehenen Mitarbeiter verfügt über einen Sachkundenachweis gemäß DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128).
8. Der Bieter verfügt über eine Zertifizierung nach SCC (Sicherheits-Zertifikat-Contraktoren).
9. vom Bieter eingesetzte Technik - Leistungstest für Pumpen im ausgebauten Zustand im Pumpenprüfstand
10. vom Bieter eingesetzte Technik – Ableiterreinigung mittels Hochdruckspülsaugtechnik (Arbeitsdruck bis 200 bar)
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Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Mindeststandards der Punkte 6.bis 10. jeweils von mindestens einem der Bieter zu erbringen.
zu 6. bis 8.) wie vorgenannt
zu 9. und 10.) Vorlage Bietererklärung - Die vom Bieter zum Einsatz geplante Technik ist nachvollziehbar zu beschreiben. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung/des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden.
Vom Bieter wird eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBl. LSA Nr. 23/2012, S. 536 - 541) zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten nach dem Gesetz verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
31.01.2019
14:00
- Deutsch (DE)
01.04.2019
31.01.2019
14:00
MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH, Greppiner Straße 25, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
4. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche der Vergabeunterlage beiliegen, abzugeben. Diese Erklärungen sind auch von vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
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Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt, siehe oben Ziffer III.2.2.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
21.12.2018