Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
B 12.17 - 5210/18/VV : 1
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung (90911200)
Fensterreinigung (90911300)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Unterhaltsreinigung in Gebäuden mit einer Grundfläche von ca. 20.205 m².
Glas-/Fensterreinigung in denselben Gebäuden mit einer Fensterfläche von ca. 2.500 m².
Laufzeit des Vertrages fünf Jahre
Preis
01.07.2019
30.06.2024
(siehe unter II.2.11) "Angaben zu Optionen"
ja
bis zu fünfmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr
nein
Die zu reinigenden Gebäude müssen vor der Angebotsabgabe besichtigt werden.
Die Anmeldung für den am 29.1.2019 geplanten Besichtigungstermin muss bis spätestens 15.1.2019 erfolgen. Es darf ausschließlich Reinigungs- und Aufsichtspersonal eingesetzt werden, das nach dem Luftsicherheitsgesetz überprüft worden und für zuverlässig befunden worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug oder anderer aktueller Gewerbenachweis,
Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
"Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
"Anlage Unternehmensdaten" gemäß Votlage,
"Anbieterdarstellung" gemäß Vorlage,
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung gemäß Vorlage
(zusätzlich je nach Inhalt der Eigenerklärung Versicherungsnachweis)
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung bzw. Glas- und Fensterreinigung im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis. Im letzten Geschäftsjahr muss mindestens ein Umsatz erwirtschaftet worden sein, der doppelt so hoch wie der angebotene Jahrespreis ist.
Referenzaufträge
In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist. Vergleichbarkeit bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbestandteile (Unterhaltsreinigung und Glas-/Fensterreinigung) enthalten. Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs ist nur gegeben, wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Grundfläche umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
31.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.04.2019
01.02.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden nur über die genannte Vergabe-Plattform bereit gestellt. Es sind ausschließlich Angebote zugelassen, welche über die Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
19.12.2018