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Ausschreibungsdetails

Unterhaltsreinigung Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main (B 12.17 - 5210/18/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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20.12.2018

31.01.2019 11:30

31.01.2019 11:30

B 12.17 - 5210/18/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

20.12.2018 13:30

2018/S 246-564807

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1011
Fax: +49 2289910610-1011

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Unterhaltsreinigung Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main

B 12.17 - 5210/18/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Gebäudereinigung (90911200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Unterhaltsreinigung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Gebäudereinigung (90911200)

Fensterreinigung (90911300)

II.2.3)
Erfüllungsort

Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Unterhaltsreinigung in Gebäuden mit einer Grundfläche von ca. 20.205 m².

Glas-/Fensterreinigung in denselben Gebäuden mit einer Fensterfläche von ca. 2.500 m².

Laufzeit des Vertrages fünf Jahre

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2019

30.06.2024

(siehe unter II.2.11) "Angaben zu Optionen"

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

bis zu fünfmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die zu reinigenden Gebäude müssen vor der Angebotsabgabe besichtigt werden.

Die Anmeldung für den am 29.1.2019 geplanten Besichtigungstermin muss bis spätestens 15.1.2019 erfolgen. Es darf ausschließlich Reinigungs- und Aufsichtspersonal eingesetzt werden, das nach dem Luftsicherheitsgesetz überprüft worden und für zuverlässig befunden worden ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Handelsregisterauszug oder anderer aktueller Gewerbenachweis,

Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,

"Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

"Anlage Unternehmensdaten" gemäß Votlage,

"Anbieterdarstellung" gemäß Vorlage,

Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung gemäß Vorlage

(zusätzlich je nach Inhalt der Eigenerklärung Versicherungsnachweis)

Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung bzw. Glas- und Fensterreinigung im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis. Im letzten Geschäftsjahr muss mindestens ein Umsatz erwirtschaftet worden sein, der doppelt so hoch wie der angebotene Jahrespreis ist.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzaufträge

In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist. Vergleichbarkeit bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbestandteile (Unterhaltsreinigung und Glas-/Fensterreinigung) enthalten. Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs ist nur gegeben, wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Grundfläche umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

31.01.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.02.2019

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird über die Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden nur über die genannte Vergabe-Plattform bereit gestellt. Es sind ausschließlich Angebote zugelassen, welche über die Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.12.2018



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