Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Vermittlung der Bereitstellung von Charterflugzeugen mit Besatzung für die Durchführung von Rückführungsflügen für ausländische Staatsangehörige
B 13.15 - 5425/18/VV : 3
Charterflüge (60423000)
Dienstleistungen
Vermittlung der Bereitstellung von Charterflugzeugen mit Besatzung für die Durchführung von Rückführungsflügen für ausländische Staatsangehörige.
DEUTSCHLAND (DE)
beim Auftragnehmer
Die Bundespolizei hat gemäß § 1 Abs. 2 BPOLG i.V.m. § 71 Abs. 3 Ziffer 1 AufenthG die Aufgabe der Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen in andere Staaten. Auf Chartermaschinen werden Personengruppen, deren Anzahl den Einsatz eines gecharterten Luftfahrzeugs rechtfertigt und/oder Personen, die voraussichtlich körperlichen Widerstand gegen ihre Rückführung leisten und daher nicht mit Linienflügen transportiert werden können, zurückgeführt. Diese Flüge werden immer von Polizeivollzugsbeamten und gegebenenfalls durch Sicherheitskräfte anderer EU-Staaten oder andere ermächtigte Personen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs begleitet. Die Flugziele können in allen Staaten der Welt liegen, vorrangig jedoch im afrikanischen, asiatischen und europäischen Raum. Die Koordination solcher Rückführungsflüge obliegt dem Bundespolizeipräsidium.
In den vergangenen Jahren wurden jährlich zwischen 160 und 240 solcher Charterflüge durchgeführt. Exakte Vorhersagen zu den zukünftigen Flügen sind nicht möglich. Es kann aber prognostiziert werden, dass dieses Niveau voraussichtlich gehalten wird. Der Einsatz, die Routen und der Zeitplan werden von der Bundespolizei festgelegt und sind einzuhalten.
Preis
01.03.2019
28.02.2021
Der Vertrag kann für jeweils ein Jahr verlängert werden. Diese
Option kann zweimal in Anspruch genommen werden. Der
Vertrag endet somit spätestens am 28.02.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß Vordruck mus eingereicht werden
2. Erklärung mit Angaben zu Unternehmensdaten gemäß
Vordruck muss eingereicht werden
3. Referenzliste muss eigereicht werden
4. Erklärung der Zustimmung zur Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung muss eingereicht werden
5. Erklärung zur Haftpflichtversicherung muss eingereicht
werden
6. Ein deutschsprachiger Ansprechpartners muss zur
Verfügung stehen und benannt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
11.03.2019
23.01.2019
12:37
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
2022
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
14.12.2018
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