Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Archivalienscanner
B 19.36 - 9675/17/VV : 1
Fotografische Geräte (38650000)
Lieferauftrag
Archivalienscanner zur Digitalisierung von Archivgut
222.269,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Archivalienscanner DIN A2
Fotografische Geräte (38650000)
BERLIN (DE3)
Koblenz (DEB1)
Berlin und Koblenz
Aufsicht-Scansysteme (4 Stück) für die Digitalisierung von fragilem Archivgut bis zu einer Größe von DIN A2, einschl. Ausstattung und Zubehör sowie Serviceleistungen
01.03.2019
30.12.2019
ja
Optionale Bestandteile der Leistung betreffen Zubehör- und Ausstattungskomponenten sowie Serviceleistungen innerhalb und nach Gewährleistungsfrist
nein
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Archivalienscanner DIN A1
Fotografische Geräte (38650000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Freiburg
Aufsicht-Scansystem (1 System) für die Digitalisierung von fragilem Archivgut bis zu einer Größe von mindestens DIN A1, idealer Weise DIN A0, einschl. Ausstattung und Zubehör sowie Serviceleistungen
01.03.2019
30.05.2019
ja
Optionale Bestandteile der Leistung betreffen Zubehör- und Ausstattungskomponenten sowie Serviceleistungen innerhalb und nach Gewährleistungsfrist
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
* Referenzen:
Mit dem Angebot für das betreffende Los sind mindestens 2 aussagekräftige Referenzen über in Art und Umfang zu der hier geforderten Leistung vergleichbare Aufträge zu benennen.
Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die die Lieferung von Aufnahmetechnik gleicher Scantechnologie und vergleichbarer Leistungsklasse, des gleichen Typs oder derselben Gerätefamilie zum Gegenstand hatten. Die referenzierten Systeme werden für einen ähnlich ausgerichteten Anwendungszweck im Archivumfeld eingesetzt und innerhalb Deutschlands oder Europas betrieben.
Die Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Die Angaben zu einer solchen Referenz beinhalten neben einer detaillierten Beschreibung von Art und Umfang der Leistung sowie des Zeitraums der Leistungserbringung sowie auch eine Kontaktstelle beim Auftraggeber per Telefon und/oder E-Mail.
(!) Hinweis: Das Austauschen einer fehlerhaften Referenz ist nachträglich nicht möglich, daher empfiehlt es sich, mehr bedingungsgemäße Referenzen anzugeben als durch die Mindestanzahl gefordert.
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* Serviceleistungen:
Für die im jeweiligen Los angebotene Aufnahmetechnik sind alle notwendigen, regelmäßigen Wartungs- und Pflegeanforderungen detailliert darzulegen (z.B. Wartungsintervalle, regelmäßig auszutauschende Komponenten, Justierungen, Kalibrierungen usw.). Darüber hinaus ist anzugeben, durch wen diese Leistungen erbracht werden können (z.B. Anwender, Auftragnehmer, Hersteller).
Es ist darzulegen, welche Servicestellen und Mitarbeiter auf Seiten des Bieters im Auftragsfall für die Erbringung der Systemserviceleistungen zur Verfügung stehen, so dass die Einhaltung angebotener Wiederherstellungszeiten im Störungsfall plausibel wird.
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* Soweit für Bietergemeinschaften und / oder Nachauftragnehmer zutreffend, sind die Anlagen "Bewerber_Bietergemeinschaft" und "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ebenso die Anlagen "Unternehmensdaten" und "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" für jedes Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
22.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
29.03.2019
22.01.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
13.12.2018