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Ausschreibungsdetails

Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2018

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13.12.2018 (letzte Änderung am 19.02.2019)

14.01.2019 08:30

Referat 114_Prüfung Steinkohle 2018

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

19.02.2019 12:11

2018/S 241-550820

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Str. 29 -35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 422 / Herr Geck
Telefon:+49 6196-9082522
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2018

Referat 114_Prüfung Steinkohle 2018

II.1.2)
CPV-Code

Buchhaltungsprüfung (79212500)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2018

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Los 1 und Los 2 Prüfung der Produktionskosten für Steinkohle deutscher Bergbauunternehmen des Jahres 2018


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Buchhaltungsprüfung (79212500)

II.2.3)
Erfüllungsort

Steinfurt (DEA37)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2018 ist. Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz.

Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.

Zu prüfen sind:

a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1);

b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).

(Die genauen Prüfungsschwerpunkte sowie die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgereicht.).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2019

30.06.2019

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Buchhaltungsprüfung (79212500)

II.2.3)
Erfüllungsort

Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Es sind 2 Gutachten zu erstellen, deren Ziel die Prüfung und Ermittlung der Produktionskosten deutscher Bergbauunternehmen sowie deren Abgrenzung zu den Stilllegungsaufwendungen im Kalenderjahr 2018 ist. Die Gutachten dienen zur Ermittlung der Zuwendungen entsprechend dem Steinkohlefinanzierungsgesetz.

Bei der Prüfung sind die „Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlebergbau (RBS)“, Richtlinien und Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Ergebnisse früherer Prüfungen zu berücksichtigen.

Zu prüfen sind:

a) Ein Bergbauunternehmen mit Standorten im Ruhrgebiet und im Saarland (Los 1);

b) Ein Bergbauunternehmen im Revier Ibbenbüren (Los 2).

(Die genauen Prüfungsschwerpunkte sowie die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgereicht.).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2019

30.06.2019

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit einer eidesstattlichen Erklärung hat der Bewerber das Nicht-Vorliegen der Ausschlusstatbestände nach §§ 123, 124 GWB, 19 MiLoG und 21 AEntG zu versichern.

Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:

a) eine Berufshaftpflichtversicherung über 10 000 000 EUR;

b) durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre; sowie

c) eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seine mit entsprechenden Dienstleistungen erzielten Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Nachweis der Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer oder einer ähnlichen Vereinigung;

b) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit den zu prüfenden Unternehmen verknüpft ist. Ausgeschlossen von der Auftragsvergabe sind Unternehmen, die bereits den Jahresabschluss 2018 der zu prüfenden Unternehmen geprüft haben;

c) Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Im Falle einer auftragsbezogenen Kooperation eines Bewerbers mit Anderen ist auch für diese die Erfüllung der Mindestanforderungen nachzuweisen;

d) Auskunft über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.01.2019

08:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.12.2018



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

13.12.2018


17.12.2018




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