Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=230268Andere:
DRK Regionalverban Magdeburg-Jerichower Land e. V.
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
DRK_Leistungen der Tragwerksplanung
DRK_Tragwerk_Planung
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
Dienstleistungen
Der DRK Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e. V. plant in Burg den Neubau einer KITA mit 90 Betreuungsplätzen, davon ca. 30 Plätze integrativ. Ausgegangen wird von einer Alterszusammenstellung von ca. 30 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 60 Betreuungsplätze über 3 Jahren. Finanziert soll das Bauvorhaben werden aus Fördermitteln des
Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020". Der Kostenrahmen in Höhe von 1.944.000,00 EUR brutto für die KG 300-400 nach DIN 276 ist einzuhalten.
2.462.185,00
EUR Euro
Jerichower Land (DEE06)
Yorckstraße/Südring, 39288 Burg
Das DRK beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in Burg mit 90 Betreuungsplätzen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen der Tragwerksplanung §51 i.V.m. Anlage 14 HOAI 2013. Die Tragwerksplanung umfasst die Leistungsphasen 1-6. Geplant ist für die Tragwerksplanung eine stufenweise Beauftragung beginnenend mit Stufe 1: LPH 1-4, Stufe 2: LPH 5-6.
01.06.2019
31.12.2020
3
1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderungen zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.
2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß den in der Vergabeunterlagen angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt durchgeführt:
- Referenz für den Neubau einer Kindertagesstätte oder eines Schulgebäudes: 24 Punkte,
- Referenz statische Anforderungen: 24 Punkte,
- vorgesehener Projektleiter/in, Fachbauleiter/in: 10 Punkte,
- Anzahl der Mitarbeiter: 10 Punkte.
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
ja
stufenweise Beauftragung: Tragwerksplanung nach HOAI § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 2, Grundleistungen nach Anlage 14:
Stufe 1: LPH 1-4,
Stufe 2: LPH 5-6.
nein
Bietergemeinschaften werden zugelassen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Tragwerksplaner berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung " Ingenieur
/tragwerksplaner" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts-und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffrntlichen Finazierungshilfen der EU ergeben.
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches für die Ausführung das Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
13.02.2019
14:00
01.03.2019
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1.) Die Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht über das Vergabeportal einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
09.01.2019