Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
2 Schulungshubschrauber EC 120B
B 18.10 - 4202/18/VV : 1
Hubschrauber (34711500)
Lieferauftrag
Gebrauchte Schulungshubschrauber EC 120B
Ja
alle Lose
Beschaffung Schulungshubschrauber EC120 (gebraucht)
Hubschrauber (34711500)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Lieferung eines gebrauchten Hubschraubers
25.02.2018
30.05.2018
nein
nein
Beschaffung Schulungshubschrauber EC120 (gebraucht)
Hubschrauber (34711500)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Lieferung eines gebrauchten Hubschraubers
25.02.2018
30.05.2018
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
• Der Bewerber wird nur für das Angebotsverfahren zugelassen, wenn er gemäß §§ 42ff VgV und §§ 122, 147 GWB geeignet ist.
• Der Bewerber muss sich darüber erklären, dass er sich nicht in Liquidation befindet und dass er ordnungsgemäß Steuern, Abgaben sowie die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt. Hierfür ist die beigefügte Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu verwenden.
• Zwecks Abfrage von Information aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und anderer Vorgaben, sofern zutreffend, sind durch den Bieter dafür notwendige Daten anzugeben. Hierfür ist die beigefügte Anlage "Unternehmensdaten" zu verwenden. Sofern Leistungen im Ausland erbracht werden, sind die dort geltenden Bedingungen für die Festlegung des Lohnes und die Sozialabgaben einzuhalten. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise hierüber in deutscher oder englischer Sprache zu verlangen.
• Der Bieter und/oder die evtl. Subunternehmer müssen über eine gültige Genehmigung als Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) verfügen und das Privileg zur Prüfung der Lufttüchtigkeit für EC 120 B muss vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
21.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
25.03.2019
10.01.2019
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
07.12.2018