Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Tropenbekleidung THW; Hemd mit langen und mit kurzen Ärmeln
B 17.13 - 8599/17/VV : 6
Arbeitsbekleidung (18113000)
Lieferauftrag
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
• 2.600 Stück Hemd, lang Arm, Tropen
und
• 2.600 Stück Hemd, kurz Arm, Tropen
Weitere Bestellungen und Abrufe aus Rahmenvereinbarung für
die Jahre 2019 - 2021, ohne Abnahmeverpflichtung seitens
des
Auftraggebers:
• 1.200 Stück Hemd, lang Arm, Tropen
und
• 1.200 Stück Hemd, kurz Arm, Tropen
Arbeitsbekleidung (18113000)
Mettmann (DEA1C)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Logistikzentrum -
Talburgstraße 52
42579 Heiligenhaus
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
• 2.600 Stück Hemd, lang Arm, Tropen
und
• 2.600 Stück Hemd, kurz Arm, Tropen
Weitere Bestellungen und Abrufe aus Rahmenvereinbarung für
die Jahre 2019 - 2021, ohne Abnahmeverpflichtung seitens
des
Auftraggebers:
• 1.200 Stück Hemd, lang Arm, Tropen
und
• 1.200 Stück Hemd, kurz Arm, Tropen
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Für den Fall einer Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaft ist Punkt B4 bzw. B5 der Vergabeunterlage zu beachten.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.02.2019
11:30
- Deutsch (DE)
16.04.2019
19.02.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Auftragsbezogene Nachweise:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen:
• Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Material-Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers
• eine gültige Konformitätsbestätigung durch den Gewebelieferanten über die
Einhaltung der Gewebeparameter einschließlich der Vektorenschutzausrüstung
• ein gültiges Werksprüfzeugnis über die Bestimmung des Permethringehaltes in
textilen Flächengebilden gemäß dem akkreditierten WIWEB-Verfahren
5-5.6.01.04
- Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen
und einzureichen:
• ein Stück Hemd, lang Arm, Tropen, in Größe L = (H52/54; D44/46)
- Mit dem Angebot ist die Anlage Eigenerklärung zu den ergänzenden
Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO" auszufüllen und
einzureichen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
06.12.2018