Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=229188Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über grafische Gestaltungen für Print- und Onlineprodukten für das BMZ
Z14 O4080-0045/127
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Dienstleistungen
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über grafische Leistungen von Print- und Onlineprodukten. Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind Konzeption, redaktionelle und grafische Leistungen und (Druck-)Vorlagenerstellung von Print- und Onlineprodukten für das Ministerium. Es besteht keine Abrufverpflichtung der AG. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2019 und endet am 30.04.2020. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate und längstens bis zum 30.04.2023, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender, als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen des BMZ. Daneben umfasst der Rahmenvertrag auch damit im Zusammenhang stehende redaktionelle Leistungen, insbesondere Korrektorats- und Lektoratsarbeiten sowie die Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
1.000.000,00
EUR Euro
Berlin (DE300)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Hauptort der Ausführung ist Berlin.
Der zu vergebende Rahmenvertrag umfasst dabei sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender (siehe auch auf der BMZ Homepage in der Mediathek unter Publikationen), als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen des BMZ. Daneben umfasst der Rahmenvertrag auch damit im Zusammenhang stehende redaktionelle Leistungen, insbesondere Korrektorats- und Lektoratsarbeiten sowie die Erstellung (z.B. Anzeigen, Illustrationsformate) bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen. Bei allen Gestaltungsaufgaben ist das Corporate Design des BMZ (CD) einzuhalten.
Der zu schließende Rahmenvertrag soll unter anderem die folgenden Leistungen beinhalten:
(1) Grafische Gestaltung von mehrfarbigen Erst- und Neuauflagen in verschiedenen DIN-Formaten nach vorliegenden Corporate-Design-Vorgaben Datei bis zur Reinzeichnung und der Erstellung einer internetfähigen PDF
(2) Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen, Lektoratsarbeiten und Korrektorat
(3) Bildbeschaffung und evtl. Bildbearbeitung unter vorrangiger Nutzung der vom BMZ zu benennenden Bildarchive/-datenbanken
(4) Grafische Gestaltung von Rollups, Displaywänden, Programmhefte und Einladungskarten sowie die grafische Gestaltung von Plakaten/Postern, Anzeigen, Post- und Grußkarten und sonstigen Printprodukten
(5) Druckvorlagenherstellung bis zur druckreifen PDF-Datei
(6) Grafische Gestaltung von optimierten Grafiken für den Einsatz im Internet
(7) Erstellung von Icons zur Visualisierung von Themen
(8) Konzeption und Kreation von Kinderheften, Buchbänden und weiteren Formaten zu entwicklungspolitischen Themen, u. a. Herstellung von Illustrationen
(9) Grafische Gestaltung von Bildwortmarken und Claims
(10) Entwicklung von Templates und Key Visuals
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
1.000.000,00
EUR Euro
01.05.2019
30.04.2020
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate und längstens bis zum 30.04.2023, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von jedem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen erfolgen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen Gewerbezentralregisterauszug des erfolgreichen Bieters fordert der Auftraggeber
nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab.
Die Bieter haben die dafür erforderlichen Angaben zum Gewerbezentralregistereintrag mit dem Angebot einzureichen - für sich und alle Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Siehe Vergabeunterlagen, u.a. Nachweis einer ungekündigten Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.01.2019
10:00
- Deutsch (DE)
30.04.2019
28.01.2019
10:01
Bonn, Dienstsitz Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Z14 Zentrale Vergabestelle
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der elektronische Zeitstempel des Auftraggebers. Eine öffentliche Angebotseröffnung findet nicht statt, § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur noch Angebote akzeptieren können, die den Formvorgaben des § 53 Abs. 1 VgV entsprechen, d.h.:
Zugelassen sind nur noch Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d.h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind.
Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Angebote gemäß § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich
☒ per eVergabeplattform (www.evergabe-online.de)
ab.
Eine Abgabe der Angebote in Papier ist nicht mehr zugelassen. Angebote, die nicht elektronisch über die angegebene eVergabeplattform abgegeben worden sind, können nicht gewertet werden.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren ist zusätzlich zur Kommunikation über die oben genannte eVergabeplattform auch
☒ per Fax an folgende Fax-Nr. 0228 99 10 535-3065
☒per DE-Mail an folgende DE-Mail-Adresse: zentralevergabestelle@bmz.de-mail.de möglich.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebots können innerhalb der Angebotsfrist im Rahmen eines neuen Angebots vorgenommen werden. Sollte das Angebot ferner die von der eVergabeplattform vorgesehene Dateigröße (1 GB) überschreiten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Angebot in zwei elektronische Angebote aufzuteilen. Die Aufspaltung von Angeboten oder die Änderung/Berichtigung Ihres Angebotes ist von Ihnen jeweils ausreichend kenntlich zu machen.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d.h. innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
03.12.2018
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.