Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=228611Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Meteorologie und Klimatologie
Abschnitt II: Gegenstand
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung Stuttgart des Deutschen Wetterdienstes DWD
OV37133/18
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung Stuttgart des Deutschen Wetterdienstes DWD
Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Deutscher Wetterdienst DWD
Niederlassung Stuttgart
Am Schnarrenberg 17
70376 Stuttgart
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung Stuttgart des Deutschen Wetterdienstes DWD
Preis
Laufzeit in Monaten:
60
Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate
nein
nein
Eine Besichtigung des Objektes ist zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebotes ( Ausschlusskriterium ).
Objektbesichtigungen werden bis spätestes zum 12.12.2018 ( einschließlich ) durchgeführt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Firmenvorstellung
- Angaben über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
- Angaben zu Verstößen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB
- Erklärung zurZahlung des gesetzlichen Mindestlohnes
- Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz
- Erklärung bezüglich der Eintragung in ein Berufsregister
- Angaben zur Zahlungsfähigkeit
- falls zutreffend: Angaben zu einem Insolvenzverfahren
- Angaben zum Gesamtumsatz
- Haftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen für folgende Schadensarten:
1.) Personenschäden € 5.000.000
2.) Sachschäden € 5.000.000
3.) Verlust von Schlüsseln € 250.000
4.) Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz € 5.000.000
5.) Bearbeitungsschäden € 500.000
- Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen
- Angabe der technischen Fachkräfte/Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen ( Name, Fachgebiet, Leistungsabschnitt )
- Angabe zur Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte; Bereitstellung einer Objektleitung
- Angaben zur technischen Ausrüstung für die Erfüllung der Anforderungen
- Angaben zur Gewährleistung der geforderten Qualität
- Angaben über Umweltmanagementmaßnahmen, welche während der Auftragsausführung angewendet werden
Bereitstellung eines IT-gestützten Qualitätsmanagementsystems. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.01.2019
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2019
09.01.2019
10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen ( § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB ). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden ( § 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB ). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen ( § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information druch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann ( § 156 GWB ) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
28.11.2018