Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Tiergesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der Heizungs-, Sanitär-/Feuerlösch- und Dampfanlagen
123-02.05-20.0224-18-I-H
Reparatur und Wartung von Anlagen (45259000)
Dienstleistungen
Inspektion und Wartung der Heizungs-, Sanitär-/Feuerlösch- und Dampfanlagen
Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald Insel Riems
Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Heizungs-, Sanitär-/Feuerlösch- und Dampfanlagen beim Auftraggeber am Standort Greifswald Insel Riems.
Preis
01.03.2019
31.12.2022
nein
nein
In Abhängigkeit von der Zuschlagserteilung kann sich der unter II.2.7) angegebene Vertragsbeginn ggf. nach vorne verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einenAuszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001:
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 9001 in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
- Referenzen:
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
• Erfahrungen in der Inspektion und Wartung von Anlagen vergleichbarer Art und Größenordnung bezogen auf Forschungsgebäude mit Hochsicherheitscharakter nach BiostoffVO sowie Krankenhäuser der Maximalversorgung (Universitätsklinika),
• Erfahrungen mit Arbeiten in Bereichen mit Biologischer Sicherheit in BSL 1 bis 4 Bereichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Fachkundenachweis Biologische Sicherheit in BSL 1 bis 4 Bereichen in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
- Eintrag in die Handwerksrolle:
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, dass er in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.01.2019
12:00
- Deutsch (DE)
28.02.2019
08.01.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende
Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" einzureichen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Anhang C der Leistungsbeschreibung "Anlagenliste Heizungs-, Sanitär-/Feuerlösch- und Dampfanlagen" (siehe Vergabeunterlagen):
Mit Angebotsabgabe ist der Anhang C der Leistungsbeschreibung "Anlagenliste Heizungs-, Sanitär-/Feuerlösch- und Dampfanlagen" (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
G) Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB über die Teilnahme an der Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
H) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19
MiLoG, § 21 AEntG und zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
(siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
I) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
K) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
28.11.2018