Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=228039Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit:
Bildung und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Ti:Sa Verstärkersystem + Detektionssystem
EU-OV/2018-79
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Lieferauftrag
LOS 1: Der Auftraggeber benötigt ein (1) fabrikneues Femtosekunden-Laser-System (Ti:Sa Verstärkersystem plus OPA und OPA/NDFG Modul). Das System muss die in den Kapiteln 3.1.1 und 3.1.2 beschriebenen Leistungsmerkmale erfüllen.
LOS 2: Der Auftraggeber benötigt ein (1) fabrikneues Detektionssystem, welches die in den Kapiteln 3.2.1 und 3.2.2 beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist.
Ja
alle Lose
Femtosekunden-Laser-Systems (Ti:Sa Verstärkersystem plus OPA und OPA/NDFG Modul)
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
LOS 1: Der Auftraggeber benötigt ein (1) fabrikneues Femtosekunden-Laser-System (Ti:Sa Verstärkersystem plus OPA und OPA/NDFG Modul). Das System muss die in den Kapiteln 3.1.1 und 3.1.2 beschriebenen Leistungsmerkmale erfüllen.
Laufzeit in Monaten:
12
nein
nein
Detektionssystem
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
LOS 2: Der Auftraggeber benötigt ein (1) fabrikneues Detektionssystem, welches die in den Kapiteln 3.2.1 und 3.2.2 beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist.
Laufzeit in Monaten:
12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
--> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
--> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen),
--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen).
--> Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 derVergabeunterlagen).
Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
Siehe Kapitel 7 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
07.01.2019
10:00
- Deutsch (DE)
07.02.2019
07.02.2019
10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
26.11.2018