Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzanzug, flammhemmend
B 17.14 - 8413/17/VV : 1
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
Lieferauftrag
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
Einsatzanzug, flammhemmend bestehend aus
• 68 Stück Hose, flammhemmend und
• 68 Stück Jacke, flammhemmend
die sich mittels eines umlaufenden Reißverschlusses zum Overall verbinden lassen.
Weitere Bestellungen und Abrufe aus Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019-2023, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
• 382 Stück Hose, flammhemmend und
• 382 Stück Jacke, flammhemmend
die sich mittels eines umlaufenden Reißverschlusses zum Overall verbinden lassen.
Mettmann (DEA1C)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Logistikzentrum -
Talburgstraße 52
42579 Heiligenhaus
siehe "Kurze Beschreibung"
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
06.03.2019
08.01.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Mit dem Angebot ist eine gültige Baumusterbescheinigung/Baumusterprüfbescheinigung für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Kategorie III) gemäß
• EG- Richtlinie 89/686/EWG bzw. PSA-Verordnung (EU) 2016/425
• EN 469:2005+A1:2006 mit Leistungsstufen Xf1, Xr1, Y2, Z2 und Anhang B (für die Wahrnehmbarkeit) von einer unabhängigen notifizierten Prüfstelle einzureichen.
2. Mit dem Angebot sind Nachweise zu den verwendeten
Materialien in Form von Material-Datenblättern, technischen Datenblättern
oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers
einzureichen.
3. Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster einzureichen:
Einsatzanzug, flammhemmend bestehend aus:
- 1 Stück Hose in Gr. L (Körperhöhe 170 - 182 cm oder 172 - 180 cm) und
- 1 Stück Jacke in Gr. L (Körperhöhe 170 - 182 cm oder 172 - 180 cm)
oder
- 1 Stück Hose in Gr. XL (Körperhöhe 170 - 182 oder 172 - 180 cm) und
- 1 Stück Jacke in Gr. XL (Körperhöhe 170 - 182 oder 172 - 180 cm)
die sich mittels eines umlaufenden Reißverschlusses zu einem Overall verbinden lassen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
23.11.2018