Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227000Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Lieferung von Heizungslabel 2018
Referat 114 // Projekt Heizungslabel 2018
Verschiedene Druckerzeugnisse (22900000)
Lieferauftrag
Ziel des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen einer Druckerei und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Auftrag umfasst die eigenständige Produktion und Lieferung verschiedener Druckerzeugnisse nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Die Druckvorlagen werden der Druckerei zur Verfügung gestellt.
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Eschborn
Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sind Bezirksschornsteinfeger seit 2017 dazu verpflichtet, im Rahmen der Feuerstättenschau ein Effizienzlabel auf Heizungsaltanlagen anzubringen und dabei dem Heizungseigentümer eine Informationsbroschüre auszuhändigen. Neben den Schornsteinfegern (den sog. „ Verpflichteten“) dürfen auch Heizungsinstallateure oder Energieberater (die sog. „Berechtigten“) solche Label anbringen. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2023 ca. 12,7 Millionen Label verklebt
werden.
Das BAFA wurde vom BMWi damit beauftragt, für die Bereitstellung der Heizungslabel zu sorgen und bedarfsgerecht den Schornsteinfegern sowie interessierten Berechtigten zur Verfügung zu stellen.
Die Belieferung der „Verpflichteten“ (Schornsteinfeger) mit Heizungslabeln ist so aufgebaut, dass der Zentrale Innungsverband der Schornsteinfeger (ZIV) die Innungen halbjährlich nach dem Bedarf an Heizungslabeln befragt. Diese werden dann gedruckt und von der Druckerei an die Innungen geliefert. Die Schornsteinfeger bekommen dann diese Heizungslabel in Form von Großpaketen von Ihren Innungen ausgehändigt. Es gibt schätzungsweise rund 7.700 Schornsteinfeger in Deutschland. Die zweite Gruppe, die „Berechtigten“ (Heizungsinstallateure, Energieberater), wird über den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) versorgt. Der ZVSHK sendet auf Bestellung ein oder
mehrere Pakete postalisch an die Berechtigten.
Überblick über die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung
• Druck von Heizungslabeln mit individueller Seriennummer und
unterschiedlich markierter Effizienzklasse für sog. „Verpflichtete“
(Schornsteinfeger) und sog. „Berechtigte“ (Heizungsbauer, Energieberater)
• Druck von Informationsflyern inklusive des Einlegeblatts „Heizungsoptimierung“
• Druck der Handlungsanleitung für „Berechtigte“
• Druck einer EAN-Code-Liste mit den in den jeweiligen Grundpaketen enthaltenen Seriennummern der Label für Verpflichtete
• Portionierung der o. g. Druckdokumente in sog. „Grundpakete“ (gemischte und reine C-Label-Pakete) , die sich in ihrer Zusammenstellung für „Verpflichtete“ und „Berechtigte“ unterscheiden).
• Verpackung der Pakete der Grundpakete und Druck individueller Paketnummern
• Bündelung von jeweils 5 Grundpaketen zu sog. „Großpaketen“ (gemischte und reine C-Label-Großpakete).
• Einlagerung der Pakete bis zur Versendung (Vorhaltung von ausreichenden Lagerkapazitäten)
• Lieferung und Versendung an unterschiedliche Empfänger
• Initiale Bereitstellung und Auslieferung von ca. 30.000 Großpaketen und ca. 100 Grundpaketen an ca. 60 Verteilstellen (Schornsteinfegerinnungen und ZVSHK) zum 30.06.2019
• Annahme und Verarbeitung von weiteren (un)regelmäßigen Paketbestellungen (im Abstand von ca. 3 bis 6 Monaten)
• Dokumentation und Nachweisführung
Gegenstand des Auftrags ist der Druck und die Lieferung zusammenfassend:
• Handlungsleitfaden_Berechtigte
• Effizienzlabel
• Informationsflyer
• Einlegeblatt_Heizungsoptimierung
• A- Flyer mit Einlegeblatt
• B- 26 Flyer mit Einleger banderoliert
• C- Label mit unterschiedlichen Etiketten-Nr. und Effizienzklasse
• D- 26 Label banderoliert
• E- EAN-Code-Liste
• F- Reihenfolge Befüllung Wellpappbuchverpackung-Grundpaket
• G- Befüllte Wellpappbuchverpackung-Grundpaket
• H- Verschlossene Wellpappbuchverpackung-Grundpaket mit EAN-Etikett
• I- Befüllter Wellpapp-Umkarton-Großpaket mit 5 Grundpaketen
• J- Verschlossener Wellpapp-UmkartonGroßpaket mit EAN-Etikett
Laufzeit in Monaten:
24
Der Auftrag wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate, vergeben.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben.
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
• Das Unternehmen verfügt über eine ausreichende technische Ausrüstung und ausreichende personelle Mittel um den Auftrag in angemessener Qualität durchführen zu können. Zur Prüfung dieser Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
O Beleg 1 (B1) Eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
O (B2) Geeignete Referenzen über einschlägige Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben.
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
• Das Unternehmen verfügt über eine ausreichende technische Ausrüstung und ausreichende personelle Mittel um den Auftrag in angemessener Qualität durchführen zu können. Zur Prüfung dieser Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
O Beleg 1 (B1) Eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
O (B2) Geeignete Referenzen über einschlägige Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
02.01.2019
09:00
- Deutsch (DE)
15.04.2019
02.01.2019
09:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des §
160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
21.11.2018